Das o.g. Gesetz v. 22.03.2018 wurde am 29.03.2018 verkündet (GVBl. S. 187). Das Gesetz regelt die Höhe des Sondervermögens „Entschädigungsfonds“ ab dem 01.01.2018. Die Höhe wird nun unmittelbar im Gesetz festgeschrieben. Es bleibt aber bei € 27 Mio., die der Freistaat Bayern und die Gemeinden jeweils zur Hälfte tragen. Das Gesetz tritt mit Wirkung vom 01.01.2018 in Kraft. Mit Ablauf des Vortages tritt die Denkmalschutz-Entschädigungsfondsverordnung (DSchEV) außer Kraft. Weiterlesen
Landtag: 124. Plenum (22.02.2018) – behandelte Gesetzentwürfe
Beraten und beschlossen wurden: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Gesetze (u.a. Sainte-Laguë-Schepers bei Kommunalwahlen; Umfang der Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters, des Landrats, des Bezirkstagspräsidenten und des Verbandsvorsitzenden); Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Richter- und Staatsanwaltsgesetz – BayRiStAG (u.a. „Kopftuchverbot“, IT-Räte); Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) – Sondervermögen „Entschädigungsfonds“. Abgelehnt wurden u.a.: Gesetzentwurf (Freie Wähler) zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern – „Klimaschutz in der Bayerischen Verfassung verankern“; Gesetzentwurf (Bündnis 90/Die Grünen) zur Wahlrechtsänderung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Änderungen von LWG und GLKrWG); Gesetzentwurf (Freie Wähler) zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) und des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG). Nächste (125.) Plenarsitzung laut Sitzungsplan des Bayerischen Landtags: 27.02.2018. Weiterlesen
Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) – Beschlussempfehlung mit Bericht
Die federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/20720 v. 08.02.2018). Er hat Zustimmung empfohlen. Der Gesetzentwurf regelt die Höhe des Sondervermögens „Entschädigungsfonds“ ab dem 01.01.2018. Die Höhe wird nun unmittelbar im Gesetz festgeschrieben. Es bleibt aber bei € 27 Mio., die der Freistaat Bayern und die Gemeinden jeweils zur Hälfte tragen. Weiterlesen
Landtag: 117. Plenum (29.11.2017) – behandelte Gesetzentwürfe
In Erster Lesung wurden der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes behandelt und ein Gesetzentwurf der Freien Wähler zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Beschlossen wurden das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze und des Aufnahmegesetzes (Kostenerstattung für Kinder- und Jugendhilfekosten für unbegleitete minderjährige Ausländer/Flüchtlinge) und das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze und der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (Zielgenaue Entlastung der Kommunen von flüchtlingsbedingten Kosten sowie von Kosten beim Vollzug der Bildungs- und Teilhabeleistungen). Die nächste Plenarsitzung (118.) ist laut Sitzungsplan des Landtags für den 07.12.2017 vorgesehen. Weiterlesen
Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) eingebracht
Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 17/ 19165 v. 21.11.2017). Der Gesetzentwurf regelt die Höhe des Sondervermögens „Entschädigungsfonds“ ab dem 01.01.2018. Die Höhe wird nun unmittelbar im Gesetz festgeschrieben. Es bleibt aber bei € 27 Mio., die der Freistaat Bayern und die Gemeinden jeweils zur Hälfte tragen. Weitere Stichworte: Integration der Regelungen zum Entschädigungsaufwand aus der Denkmalschutz-Entschädigungsfondsverordnung in Art. 21 BayDSchG; Außerkrafttreten der DschEV. [Read more…]