Das o.g. Gesetz v. 15.05.2018 wurde am 22.05.2018 verkündet (GVBl. S. 230). Es tritt am 25.05.2018 in Kraft. Mit Ablauf des Vortags tritt u.a. das alte BayDSG außer Kraft. Das neue BayDSG schafft in Ansehung grundlegend geänderten europäischen Datenschutzrechts (EU-Datenschutzreform) im Bereich des allgemeinen Datenschutzes einen einheitlichen Rechtsrahmen, der von allen öffentlichen Stellen gleichermaßen zu beachten ist. Über die Anpassung an die DSGVO hinausgehend sieht das Gesetz weitere Änderungen vor, etwa die Schaffung einer gesetzlichen Rechtsgrundlage für den Einsatz elektronischer Wasserzähler in Art. 24 GO oder eine seit Juni 2017 durch das Bundesrecht neu zugelassene Ermächtigung des Landesamts für Verfassungsschutz zum Abruf von Kontostammdaten im Bayerischen Verfassungsschutzgesetz (BayVSG). Zahlreiche weitere Rechtsvorschriften werden geändert, darunter das KAG, das BayEUG sowie BayPrG, BayRG und BayMG. Weiterlesen
Landtag: Gesetzentwurf für ein Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) – Beschlussempfehlung mit Bericht
Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/21184 v. 15.03.2018). Es wurde Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen empfohlen. Die Änderungen betreffen insbesondere den Einbau von Wasserzählern, Wasserversorgungsunternehmen sowie das Kommunalabgabengesetz (KAG). Weiterlesen
Landtag: 121. Plenum (25.01.2018) – behandelte Gesetzentwürfe
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Datenschutzgesetz (insbesondere Anpassung an die EU-Datenschutzreform) wurde heute in Erster Lesung beraten, ebenso der Gesetzentwurf (SPD) für ein Bayerisches Seniorinnen- und Seniorenmitwirkungsgesetz. Erstmals beraten wurde auch der Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum 21. RändStV, der neben Anpassung an die EU-Datenschutzreform auch eine Betrauungsnorm für Kooperationen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten schafft. Die nächste Plenarsitzung (122.) findet laut Sitzungsplan des Bayerischen Landtags am 30.01.2018 statt. Weiterlesen
Staatsregierung: Gesetzentwurf für ein Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) eingebracht
Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 17/19628 v. 12.12.2017). Dieser sieht in Ansehung grundlegend geänderten europäischen Datenschutzrechts (EU-Datenschutzreform) insbesondere den Erlass eines neuen Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) vor, das am 25.05.2018 in Kraft treten soll. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, im Bereich des allgemeinen Datenschutzes einen einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen, der von allen öffentlichen Stellen gleichermaßen zu beachten ist. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass in allen drei Regelungsbereichen (Geltungsbereich der DSGVO, Geltungsbereich der Richtlinie zum Datenschutz bei Polizei und Justiz, verbleibender Landesbereich) weitgehend die gleichen materiellen und formellen Regelungen gelten, indem grundsätzlich die Regelungen der DSGVO auch in den übrigen Bereichen für anwendbar erklärt werden (Art. 2). Dort, wo dies aus sachlichen Gesichtspunkten geboten erscheine, werde im Anwendungsbereich der Richtlinie zum Datenschutz bei Polizei und Justiz (Art. 28 bis 37) und im verbleibenden Landesbereich allerdings von den Regelungen der DSGVO abgewichen, so der Gesetzentwurf. Über die Anpassung an die DSGVO hinausgehend wird das Gesetzgebungsverfahren zum Anlass für weitere Änderungen genommen: Der Gesetzentwurf nennt hier etwa die Schaffung einer gesetzlichen Rechtsgrundlage für den Einsatz elektronischer Wasserzähler in Art. 24 GO, um Rechtsunsicherheiten in der kommunalen Praxis auszuräumen, Rechtsvereinfachungen im Presserecht sowie aus aktuellen sicherheitspolitischen Gründen eine seit Juni 2017 durch das Bundesrecht neu zugelassene Ermächtigung des Landesamts für Verfassungsschutz zum Abruf von Kontostammdaten im Bayerischen Verfassungsschutzgesetz (BayVSG). Weiterlesen