Das o.g. Gesetz v. 12.06.2018 wurde am 19.06.2018 verkündet (GVBl. S. 391). Es tritt am 01.07.2018 in Kraft. Das Gesetz über die Bayerische Rechtsanwaltsversorgung, von dem nur noch ein Teil der Übergangsvorschriften (Art. 15 Abs. 2 und 3) in Kraft war, tritt mit Ablauf des Vortages außer Kraft. Weiterlesen
Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen und weiterer Rechtsvorschriften – Beschlussempfehlung mit Bericht
Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/22236 v. 17.05.2018). Er hat Zustimmung empfohlen, der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen mit der Maßgabe, dass als Inkrafttretenszeitpunkt der 01.07.2018 bestimmt wird sowie weiterer, rein redaktioneller Änderungen. Weiterlesen
Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen und weiterer Rechtsvorschriften eingebracht
Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 17/20991 v. 27.02.2018). Weiterlesen