Abstandsflächenrecht wird modernisiert / Dichteres Bauen möglich / Kommunen können künftig Stellplätze für Elektrofahrzeuge und E-Bikes vorschreiben [Read more…]
GVBl. (13/2018): Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und weiterer Rechtsvorschriften verkündet
Das o.g. Gesetz v. 10.07.2018 wurde am 17.07.2018 verkündet (GVBl. S. 523). Es tritt am 01.09.2018 in Kraft. Das Gesetz bringt insbesondere Änderungen der BayBO, daneben auch Änderungen des BayDSchG. Anlass der Änderungen ist bestehender Anpassungsbedarf an europarechtliche Vorgaben im Bereich des Bauproduktenrechts. Dies gibt Anlass für weitere Änderungen; hervorzuheben ist insofern die Wiederaufnahme des Abstandsflächenrechts in das Pflichtprüfprogramm im vereinfachten Genehmigungsverfahren, die klarere Strukturierung der Regelungen über die Prüfung von Brandschutz und Standsicherheit sowie Maßnahmen zu Förderung der Elektromobilität im Bereich der Stellplatzablöse und des gemeindlichen Satzungsrechts (Klarstellung, dass die Gemeinde in einer örtlichen Stellplatzsatzung auch die Ausstattung von Stellplätzen mit Elektroladestationen regeln kann). Weiterlesen
Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und weiterer Rechtsvorschriften – Beschlussempfehlung mit Bericht
Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/22709 v. 07.06.2018). Er hat Zustimmung empfohlen, der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen mit der Maßgabe, dass das Gesetz am 01.09.2018 in Kraft tritt und bis zum Ablauf Vortages für Bauarten erteilte allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen oder Zustimmungen im Einzelfall als Bauartgenehmigung fortgelten. Weiterlesen
Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und weiterer Rechtsvorschriften eingebracht
Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 17/21574 v. 06.04.2018). Dieser sieht insbesondere Änderungen der BayBO, daneben auch Änderungen des BayDSchG vor. Anlass der Änderungen ist bestehender Anpassungsbedarf an europarechtliche Vorgaben im Bereich des Bauproduktenrechts. Dies gibt Anlass für weitere Änderungen; hervorzuheben ist insofern die Wiederaufnahme des Abstandsflächenrechts in das Pflichtprüfprogramm im vereinfachten Genehmigungsverfahren, die klarere Strukturierung der Regelungen über die Prüfung von Brandschutz und Standsicherheit sowie Maßnahmen zu Förderung der Elektromobilität im Bereich der Stellplatzablöse und des gemeindlichen Satzungsrechts (Klarstellung, dass die Gemeinde in einer örtlichen Stellplatzsatzung auch die Ausstattung von Stellplätzen mit Elektroladestationen regeln kann). Neben der Änderung des BayBO sieht der Gesetzentwurf u.a. auch Änderung des BayDSchG vor: Die bislang in Art. 18 Abs. 2 BayBO enthaltene Zuständigkeitsregelung für die Zustimmung im Einzelfall für denkmaltypische Bauprodukte, wie Putze, Mörtel und Stucke, findet sich nun in Art. 6 Abs. 3 BayDSchG. Weiterlesen
Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und weiterer Rechtsvorschriften
Die Staatsregierung hat – wohl am 23.01.2018 – o.g. Gesetzentwurf beschlossen und in die Verbändeanhörung gegeben. Anlass der Änderung ist bestehender Anpassungsbedarf an europarechtliche Vorgaben im Bereich des Bauproduktenrechts. Dies gibt Anlass für weitere Änderungen, z.B. im Bereich des Abstandsflächenrechts, im Bereich der Elektromobilität und für klarstellende Vereinfachungen, z.B. im Recht der bautechnischen Nachweise. Weiterlesen