Das o.g. Gesetz v. 10.07.2018 wurde am 17.07.2018 verkündet (GVBl. S. 522). Es sieht rückwirkend mit Wirkung vom 21.03.2018 die Aufhebung des OrgBauWoG vor. Weiterlesen
Landtag: Gesetzentwurf zur Aufhebung des Gesetzes über die behördliche Organisation des Bau- und Wohnungswesens (OrgBauWoG) – Beschlussempfehlung mit Bericht
Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/22710 v. 07.06.2018). Es wurde Zustimmung empfohlen. [Read more…]
Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Aufhebung des Gesetzes über die behördliche Organisation des Bau- und Wohnungswesens (OrgBauWoG) eingebracht
Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 17/21733 v. 17.04.2018). Dieser sieht rückwirkend mit Wirkung vom 21.03.2018 die Aufhebung des OrgBauWoG vor, also vor Wirksamwerden der jüngsten Änderung von Zahl und Anzahl der Geschäftsbereiche durch den Ministerpräsidenten, die der Landtag am 21.03.2018 bestätigt hat. Das OrgBauWoG enthält u.a. Aussagen zur Geschäftsverteilung der Staatsregierung, so schreibt es vor, dass „im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr“ eine „Oberste Baubehörde“ (OBB) besteht. Entsprechend dem Grundsatz der Gewaltenteilung obliegt die Geschäftsverteilung der Staatsregierung (Exekutive) allerdings nicht der Entscheidung der Legislative. Weiterlesen