Das o.g. Gesetz v. 12.07.2018 wurde am 17.07.2018 verkündet (GVBl. S. 545). Es sieht die erneute Errichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vor. Sitz ist München. In Bamberg und Nürnberg bestehen jeweils zwei Strafsenate des Obersten Landesgerichts. Das Gesetz bringt insbesondere Änderungen des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG), das auch eine amtliche Kurzbezeichnung erhält (Gerichtsorganisationsgesetz), und des AGGVG, daneben Änderungen des Heilberufe-Kammergesetzes (HKaG), des Baukammerngesetzes (BauKaG) und des BayRiStAG. Schließlich sieht es die Aufhebung des Gesetzes über die Zuständigkeit und das Verfahren in Fideikomiß- und Stiftungssachen vor. Das Gesetz tritt am 15.09.2018 in Kraft, teilweise auch abweichend hiervon. Weiterlesen
StMJ: Bayerischer Landtag beschließt Neu-Errichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts
Der Bayerische Landtag hat heute das Gesetz zur Neu-Errichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts beschlossen. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback nach der Entscheidung: „Nur etwa drei Monate nach der Ankündigung unseres Ministerpräsidenten ist es jetzt amtlich: Wir errichten das Bayerische Oberste zum 15. September diesen Jahres neu! Das ist ein großartiger Tag für eine noch stärkere Justiz in einem starken Rechtsstaat Bayern. Das neue Bayerische Oberste ist bundesweit einzigartig, steht für eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung in ganz Bayern und schafft künftig noch mehr Rechtssicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern.“ Weiterlesen
Landtag: Gesetzentwurf zur Errichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts – Beschlussempfehlung mit Bericht
Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/23197 v. 05.07.2018). Es wurde Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen empfohlen. Weiterlesen
Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Errichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts
Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 17/22094 v. 15.05.2018). Dieser sieht die erneute Errichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vor. Sitz ist München. In Bamberg und Nürnberg bestehen jeweils zwei Strafsenate des Obersten Landesgerichts. Das BayObLG war durch das „Gesetz zur Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts und der Staatsanwaltschaft bei diesem Gericht (Gerichtsauflösungsgesetz – BayObLGAuflG)“ v. 25.10.2004 (GVBl. S. 400) zum 01.07.2006 aufgelöst worden. Der Gesetzentwurf v. 15.05.2018 sieht insbesondere Änderungen des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG), das auch eine amtliche Kurzbezeichnung erhält (Gerichtsorganisationsgesetz), und des AGGVG vor, daneben Änderungen des des Heilberufe-Kammergesetzes (HKaG) und des Baukammerngesetzes (BauKaG) und des BayRiStAG. Weiterlesen