Das Bayerische Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieurin und Ingenieur (Bayerisches Ingenieurgesetz – BayIngG) v. 12.07.2016 wurde am 19.07.2016 verkündet (GVBl S. 156). Es tritt am 20.07.2016 in Kraft. Mit Ablauf des Vortages tritt das alte IngG (genaue Bezeichnung: Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und „Ingenieurin“ – Ingenieurgesetz [IngG]) außer Kraft. Das Gesetz enthält auch eine Änderung des BayBQFG (Bayerisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz), die die Anwendbarkeit des BayBQFG auch für das BayIngG regelt. Weiterlesen
Landtag: 77. Plenum (29.06.2016) – behandelte Gesetzentwürfe
Der Bayerische Landtag hat auf seiner 77. Plenarsitzung am 29.06.2016 das novellierte Parlamentsbeteiligungsgesetz (PBG) und das novellierte Bayerische Ingenieurgesetz (BayIngG) beschlossen. Weiterlesen
Landtag: Gesetzentwurf für ein Bayerisches Ingenieurgesetz (BayIngG) – Beschlussempfehlung mit Bericht
Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/12083 v. 16.06.2016, PDF). Er hat Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen empfohlen. Weiterlesen
Landtag: 67. Plenum (08.03.2016) – behandelte Gesetzentwürfe
Es standen zwei Gesetzentwürfe der Staatsregierung auf der Tagesordnung (jeweils Erste Lesung): Der Gesetzentwurf zur Änderung des BayEUG und des BaySchFG (flächendeckende Einführung von Ganztagsangeboten, Grundschulverbünde, Ermächtigungsgrundlage für den Notenschutz) sowie der Gesetzentwurf für ein neues Bayerisches Ingenieurgesetz (BayIngG), das im Hinblick auf die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen künftig als „Besonderer Teil“ des BayBQFG fungieren soll. Weiterlesen
Staatsregierung: Gesetzentwurf für ein Bayerisches Ingenieurgesetz (BayIngG)
Die Staatsregierung hat den Entwurf für ein Bayerisches Ingenieurgesetz (BayIngG) eingebracht (LT-Drs. 17/10310 v. 01.03.2016). Der Entwurf sieht den Neuerlass und die Aufhebung des bisherigen Ingenieurgesetzes (genaue Bezeichnung: Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und „Ingenieurin“ – Ingenieurgesetz [IngG]) vor. Daneben enthält er eine Änderung des BayBQFG (Bayerisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz), die die Anwendbarkeit des BayBQFG auch für das BayIngG regelt. Weiterlesen