Der Landtag des Freistaates Bayern hat mit Beschluss vom 22.02.2017 dem am 17. bis 21.03.2016 unterzeichneten Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nunmehr bekannt gemacht (GVBl. S. 55). Weiterlesen
Landtag: 97. Plenum (22.02.2017) – behandelte Gesetzentwürfe und Staatsverträge
Das neue Bayerische Krebsregistergesetz (BayKRegG) wurde beschlossen. Dieses löst das alte BayKRG ab. Darüber hinaus wurde dem Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung zugestimmt. Abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des BestG (Berücksichtigung unterschiedlicher kultureller und religiöser Bedürfnisse). In Erster Lesung beraten wurde ein Gesetzentwurf (SPD) zur Änderung des BayHSchG (Studierende in die Hochschulleitung). Die nächste (98.) Plenarsitzung ist laut Sitzungsplan des Landtags für den 09.03.2017 anberaumt. Weiterlesen
Landtag: Antrag auf Zustimmung zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung – Beschlussempfehlung
Der federführende Ausschuss hat zu dem Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum „Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung“ die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/15509 v. 16.02.2017) und Zustimmung empfohlen. Weiterlesen
Landtag: 82. Plenum (28.09.2016) – behandelte Gesetzentwürfe und Staatsverträge
Von Seiten der Staatsregierung wurden in Erster Lesung behandelt: Gesetzentwurf für ein Bayerisches Krebsregistergesetz, Antrag auf Zustimmung zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung und der Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die kommunale Gliederung des Staatsgebiets (Auflösung der VG Odelzhausen); die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bestattungsgesetzes eingebracht. Weiterlesen
Staatsregierung: Antrag auf Zustimmung zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung
Die Staatsregierung hat mit Schreiben vom 05.09.2016 um Zustimmung des Bayerischen Landtags gemäß Art. 72 Abs. 2 BV zum „Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung“ gebeten (LT-Drs. 17/12889 v. 05.09.2016). Der Staatsvertrag sieht vor, dass die Länder im Zusammenwirken mit der Hochschulrektorenkonferenz eine gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung betreiben. Die gemeinsame Einrichtung ist nach dem Recht des Landes Nordrhein-Westfalen als Stiftung des öffentlichen Rechts durch das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Stiftung für Hochschulzulassung“ vom 18.11.2008 mit Sitz in Dortmund errichtet. Die Stiftung trägt die Bezeichnung „Stiftung für Hochschulzulassung“. Weiterlesen