Das Bayerische Gesetz zur Sicherung der bäuerlichen Agrarstruktur (Bayerisches Agrarstrukturgesetz – BayAgrG) v. 13.12.2016 wurde am 19.12.2016 verkündet (GVBl S. 347). Es tritt am 01.01.2017 in Kraft. Das Gesetz zur Ausführung des Grundstückverkehrsgesetzes und des Landpachtverkehrsgesetzes (AGGrdstLPachtVG), die Verordnung zur Durchführung des Grundstückverkehrsgesetzes (DVGrdstVG) und die Verordnung zur Ausführung des Grundstückverkehrsgesetzes (AVGrdstVG) treten mit Abaluf des 31.12.2016 außer Kraft. Weiterlesen
Landtag: 89. Plenum (08.12.2016 bis 09.12.2016) – behandelte Gesetzentwürfe
In der längsten durchgehenden Plenarsitzung in der Geschichte des Bayerischen Landtags (Beginn: 08.12.2016, 9.00 Uhr, Ende: 09.12.2016, 05.00 Uhr) wurde nach 16-stündiger Sitzung allein zum BayIntG ebendieses beschlossen. Darüber hinaus wurden folgende Gesetze bzw. Gesetzesänderungen beschlossen: Änderung des LWG (Mandatsverteilung), Änderung des BayStatG, Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes und des Bayerischen Krankenhausgesetzes, Bayerisches Strafrechtsausführungsgesetz, Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes (Gremienbesetzung), Änderung des Bayerischen Mediengesetzes (Förderung Lokalfernsehen), Bayerisches Agrarstrukturgesetz und eine Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes. Auch Erste Lesungen standen auf der Tagesordnung. Die nächste Plenarsitzung ist für den 13.12.2016 anberaumt. Weiterlesen
Landtag: Gesetzentwurf für ein Bayerisches Agrarstrukturgesetz (BayAgrG) – Beschlussempfehlung
Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/14594 v. 01.12.2016 [PDF]). Er hat Zustimmung empfohlen. Weiterlesen
Landtag: 86. Plenum (10.11.2016) – behandelte Gesetzentwürfe
Es standen zwei Erste Lesungen auf der Tagesordnung: (1) Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) und weiterer Rechtsvorschriften – Stichworte: Rechtsverhältnisse der ehrenamtlichen Helfer in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr; Angleichung der Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsansprüchen) und (2) Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Gesetz zur Sicherung der bäuerlichen Agrarstruktur (Bayerisches Agrarstrukturgesetz – BayAgrG) – Stichworte: Absenkung der Genehmigungsfreigrenze für die dingliche Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke. Die nächste Plenarsitzung ist für den 22.11.2016 anberaumt. Weiterlesen
Staatsregierung: Entwurf für ein Bayerisches Agrarstrukturgesetz (BayAgrG) eingebracht
Die Staatsregierung hat nach erfolgter Verbändeanhörung o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 17/13794 v. 25.10.2016) und – soweit ersichtlich – keine wesentlichen Änderungen gegenüber der Fassung für die Verbändeanhörung beschlossen. Der Entwurf sieht materiell-rechtlich u.a. die Absenkung der Genehmigungsfreigrenze für die dingliche Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke von 2 ha auf unter 1 ha vor. Ausgenommen bleiben weiterhin Grundstücke, die eine Gemeinde, ein Gemeindeverband oder ein kommunaler Zweckverband erwirbt. Hier bleibt es bei 2 ha. Weiterlesen
Bayerischer Gemeindetag: Gemeinden sind keine Heuschrecken (zum Entwurf des neuen Bayerischen Agrarstrukturgesetzes)
Vordergründig betrachtet fasst der Entwurf zum neuen Bayerischen Agrarstrukturgesetz lediglich vorhandene landesrechtliche Regelungen zum Grundstücksverkehr zusammen. Gegenüber der bisherigen Rechtslage ergibt sich für die Gemeinden keine Verschlechterung. Rechtsgeschäfte betreffend eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche, also zwischen Landwirt und Gemeinde, sollen weiterhin ab einer Größe von 2 ha einem Genehmigungsvorbehalt durch die Landratsämter – und letztlich durch den Bauernverband – unterliegen. Weiterlesen
Staatsregierung: Entwurf für ein Bayerisches Agrarstrukturgesetz (BayAgrG)
Die Staatsregierung hat den Entwurf für ein „Bayerisches Gesetz zur Sicherung der bäuerlichen Agrarstruktur (Bayerisches Agrarstrukturgesetz – BayAgrG)“ beschlossen, den das StMELF mit Stand 02.09.2016 parallel zur Verbändeanhörung ins Internet eingestellt hat. Der Entwurf sieht materiell-rechtlich die Absenkung der Genehmigungsfreigrenze für die dingliche Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke von 2 ha auf unter 1 ha vor. Ausgenommen bleiben Grundstücke, die eine Gemeinde, ein Gemeindeverband oder ein kommunaler Zweckverband erwirbt. Hier bleibt es bei 2 ha. Die Genehmigung obliegt den Kreisverwaltungsbehörden. Weiterlesen