Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen, des Bayerischen Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung v. 24.04.2017 wurde am 28.04.2017 verkündet (GVBl. S. 81). Es tritt am 01.05.2017 in Kraft. Es dient insbesondere der Schließung von Versorgungslücken, die in bestimmten Fällen auftreten können, wenn Landtagsmandat und Wahlamt nacheinander ausgeübt werden, ohne in den jeweiligen Ämtern die gesetzliche Wartezeit für Altersansprüche von 10 Jahren zu erreichen. Weiterlesen
Landtag: 101. Plenum (06.04.2017) – behandelte Gesetzentwürfe und Abkommen
Beschlossen wurde das Gesetz zur Errichtung einer Vereinigung der Pflegenden in Bayern (ursprüngliche Benennung: Gesetz zur Errichtung einer Vereinigung der bayerischen Pflege) sowie das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen, des Bayerischen Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung. Darüber hinaus wurde dem Abkommen der Staatsregierung zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik zugestimmt. In Erster Lesung wurde der Gesetzentwurf der Staatsregierung über Verbote der Gesichtsverhüllung in Bayern sowie der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Baukammerngesetzes und weiterer Rechtsvorschriften beraten. Die nächste Plenarsitzung (102.) findet laut Sitzungsplan am 25.04.2017 statt. Weiterlesen
Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung des KWBG, BayAbgG und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung – Beschlussempfehlung
Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/16180 v. 30.03.2017). Er hat Zustimmung empfohlen. Als Datum des Inkrafttretens soll der 01.05.2017 eingefügt werden. Weiterlesen
Landtag: 93. Plenum (24.01.2017) – behandelte Gesetzentwürfe
In Erster Lesung beraten wurden zwei Gesetzentwürfe (SPD) im Kontext „70 Jahre Bayerische Verfassung – Unser Bayern. Unsere Verfassung. Unser Auftrag.“ (Änderungen der BV, des VfGHG und des BayRiG). Darüber hinaus standen zwei Gesetzentwürfe der Oppositionsfraktionen zur Einführung des 9-jährigen Gymnasiums in Bayern auf der Agenda. Des Weiteren ein Gesetzentwurf (CSU) zur Änderung des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen, des Bayerischen Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung (Altersansprüche) sowie ein Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes (Ensembleschutz). Die nächste (94.) Plenarsitzung findet laut Sitzungsplan des Landtags am 01.02.2017 statt. Weiterlesen
Landtag: Gesetzentwurf (CSU) zur Änderung des KWBG, BayAbgG und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung
Abgeordnete der CSU-Fraktion haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen, des Bayerischen Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung eingebracht (LT-Drs. 17/14995 v. 17.01.2017 [PDF]). Der Gesetzentwurf dient insbesondere der Schließung von Versorgungslücken, die in bestimmten Fällen auftreten können, wenn Landtagsmandat und Wahlamt nacheinander ausgeübt werden, ohne in den jeweiligen Ämtern die gesetzliche Wartezeit für Altersansprüche von 10 Jahren zu erreichen (Art. 12 Abs. 1 BayAbgG bzw. Art. 21 Abs. 1 KWBG). Entsprechendes gilt bei einem Wechsel von Mitgliedern der Staatsregierung vor Ablauf der 5-jährigen Wartezeit in ein kommunales Wahlamt. Der Gesetzentwurf sieht daher Möglichkeiten der Anrechnung von Amtszeiten vor. Weiterlesen