Das Gesetz zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes v. 04.04.2017 wurde am 11.04.2017 verkündet (GVBl S. 70). Es tritt am 01.05.2017 in Kraft. In formeller Hinsicht bekommt das Gesetz eine neue amtliche Kurzbezeichnung und Abkürzung (bisher „Denkmalschutzgesetz – DSchG“, nunmehr „Bayerisches Denkmalschutzgesetz – BayDSchG“). In materieller Hinsicht betrifft die Gesetzesänderung insbesondere den Ensembleschutz und stellt in Reaktion auf ein Urteil des BayVGH klar, dass ein Ensemble auch dann vorliegt, wenn kein oder nicht jeder einzelne Teil des Ensembles ein Denkmal darstellt; die bisherige Vollzugspraxis wird somit beibehalten. Weiterlesen
Landtag: 100. Plenum (29.03.2017) – behandelte Gesetzentwürfe und Staatsverträge
Beschlossen wurden: das Gesetz zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes, das insbesondere den Ensembleschutz betrifft (daneben erhält das Gesetz eine neue gesetzliche Kurzbezeichnung und Abkürzung: „Bayerisches Denkmalschutzgesetz – BayDSchG“), und Zustimmung zum 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (20. RÄndStV), der Änderungen des RStV, des DLR-StV und des RFinStV mit sich bringt, u.a. die Umsetzung der BVerfG-Vorgaben aus dem sog. ZDF-Urteil zur verfassungskonformen Zusammensetzung der Gremien für das DLR. In Erster Lesung wurden mit Aussprache beraten: der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) sowie der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Reform der staatlichen Veterinärverwaltung und Lebensmittelüberwachung. Die nächste Plenarsitzung (101.) findet laut Sitzungsplan am 06.04.2017 statt. Weiterlesen
Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) – Beschlussempfehlung
Der federführende Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt. Er hat Zustimmung empfohlen (LT-Drs. 17/16065 v. 16.03.2017). Die Gesetzesänderung betrifft im Wesentlichen den sog. Ensembleschutz und sieht explizit vor, dass ein Ensemble auch dann vorliegt, wenn kein oder nicht jeder einzelne Teil des Ensembles ein Denkmal darstellt. Das entspricht der bisherigen Vollzugspraxis, die jedoch durch eine Entscheidung des BayVGH v. 22.04.2016 (1 B 12.2353) in Frage gestellt wurde. Darüber hinaus wird Art. 14 DSchG (Landesdenkmalrat) neu gefasst. Schließlich erhält das Gesetz eine neue Kurzbezeichnung und Abkürzung (bisher „Denkmalschutzgesetz – DSchG“, sodann „Bayerisches Denkmalschutzgesetz – BayDSchG“). Weiterlesen
Landtag: 93. Plenum (24.01.2017) – behandelte Gesetzentwürfe
In Erster Lesung beraten wurden zwei Gesetzentwürfe (SPD) im Kontext „70 Jahre Bayerische Verfassung – Unser Bayern. Unsere Verfassung. Unser Auftrag.“ (Änderungen der BV, des VfGHG und des BayRiG). Darüber hinaus standen zwei Gesetzentwürfe der Oppositionsfraktionen zur Einführung des 9-jährigen Gymnasiums in Bayern auf der Agenda. Des Weiteren ein Gesetzentwurf (CSU) zur Änderung des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen, des Bayerischen Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung (Altersansprüche) sowie ein Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes (Ensembleschutz). Die nächste (94.) Plenarsitzung findet laut Sitzungsplan des Landtags am 01.02.2017 statt. Weiterlesen
Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)
Die Staatsregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) eingebracht (LT-Drs. 17/15014 v. 10.01.2017). Die Rechtsänderung betrifft im Wesentlichen den sog. Ensembleschutz und sieht explizit vor, dass ein Ensemble auch dann vorliegt, wenn kein oder nicht jeder einzelne Teil des Ensembles ein Denkmal darstellt. Das entspricht der bisherigen Vollzugspraxis, die jedoch durch eine Entscheidung des BayVGH v. 22.04.2016 (1 B 12.2353) in Frage gestellt wurde. Darüber hinaus wird Art. 14 DSchG (Landesdenkmalrat) neu gefasst. Schließlich erhält das Gesetz eine neue Kurzbezeichnung und Abkürzung (bisher „Denkmalschutzgesetz – DSchG“, sodann „Bayerisches Denkmalschutzgesetz – BayDSchG“). Weiterlesen