Der Freistaat arbeitet laufend an Verbesserungen für Menschen mit Behinderung – heute tritt die Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes (BayBlindG) in Kraft. „Unser Ziel ist es, vorhandene Spielräume im Landesrecht zu nutzen. Denn wir wollen den Menschen mit Behinderung hier in Bayern die besten Voraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft und ein selbstverständliches Miteinander bieten. Jetzt profitieren Menschen mit Sehbehinderung vom neuen Sehbehindertengeld“, so Bayerns Sozialministerin Emilia Müller. Weiterlesen
GVBl. (19/2017): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes (BayBlindG) verkündet
Das o.g. Gesetz v. 07.11.2017 wurde am 14.11.2017 verkündet (GVBl. S. 506). Es tritt am 01.01.2018 in Kraft. Das Gesetz sieht vor, zum 01.01.2018 auch einen finanziellen Ausgleich für hochgradig sehbehinderte Menschen sowie für taubsehbehinderte Menschen einzuführen. Hiernach sollen hochgradig sehbehinderte Menschen einen Geldbetrag i.H.v. 30% des Blindengelds für blinde Menschen erhalten, mindestens jedoch einen Geldbetrag i.H.v. € 176 monatlich. Taubsehbehinderte Menschen sollen den doppelten Betrag wie hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten. Weiterlesen
Landtag: 114. Plenum (25.10.2017) – behandelte Gesetzentwürfe
Der Bayerische Landtag hat auf o.g. Sitzung das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes (BayBlindG) beschlossen, das Blindengeld künftig auch für hochgradig sehbehinderte und taubsehbehinderte Menschen vorsieht. Weitere Gesetzentwürfe wurden nicht beraten. Die nächste Plenarsitzung (115.) findet laut Sitzungsplan am 09.11.2017 statt. Weiterlesen
Landtag: Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes (BayBlindG) verabschiedet
Nach mehrjährigen Debatten hat der Bayerische Landtag heute einstimmig in der Zweiten Lesung einer Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes zugestimmt. Damit erhalten künftig auch schwer Sehbehinderte mit einer Sehkraft zwischen 2 und 5% sowie Taubsehbehinderte finanzielle Unterstützung vom Freistaat. Bislang erhielten nur Sehbehinderte mit einer Sehkraft von max. 2% Blindengeld i.H.v. derzeit € 579. Schwer Sehbehinderte erhalten künftig € 176 pro Monat – Taubsehbehinderte den doppelten Betrag. Weiterlesen
StMAS: Neues Bayerisches Blindengeldgesetz (BayBlindG)
Der Freistaat arbeitet laufend an Verbesserungen für Menschen mit Behinderung – jetzt hat der Landtag eine Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes beschlossen. „Unser Ziel ist es, vorhandene Spielräume im Landesrecht zu nutzen. Denn wir wollen den Menschen mit Behinderung hier in Bayern die besten Voraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft und ein selbstverständliches Miteinander bieten. Jetzt profitieren Menschen mit Sehbehinderung vom neuen Bayerischen Blindengeldgesetz“, so Bayerns Sozialstaatssekretär Johannes Hinterberger. Weiterlesen
Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes (BayBlindG) – Beschlussempfehlung mit Bericht
Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/18659 v. 19.10.2017). Er hat Zustimmung empfohlen. Weiterlesen
Landtag: 105. Plenum (30.05.2017) – behandelte Gesetzentwürfe und Staatsverträge
Beschlossen wurde der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG), ein entsprechender Gesetzentwurf der SPD wurde abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurden zwei Gesetzentwürfe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des BayEUG (jeweils Einführung des 9-jährigen Gymnasiums). In Erster Lesung wurden Gesetzentwürfe zur Änderung des BayBlindG und des LJKostG behandelt, zudem der Zustimmungsantrag der Staatsregierung zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag (Sportwetten). Die nächste Plenarsitzung (106.) findet laut Sitzungsplan am 21.06.2017 statt. Weiterlesen
StMAS: Gesetzentwurf für ein Sehbehindertengeld
Rund 8.500 Menschen in Bayern sind hochgradig sehbehindert und brauchen teure Hilfen zur Bewältigung des Alltags. Diese Menschen wollen wir bestmöglich unterstützen. Deshalb wird die Staatsregierung heute den Gesetzentwurf für ein Sehbehindertengeld in den Bayerischen Landtag einbringen. Künftig sollen hochgradig sehbehinderte und taubsehbehinderte Menschen von dieser finanziellen Leistung des Freistaats profitieren können: Weiterlesen
Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes (BayBlindG)
Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 17/17055 v. 23.05.2017). Hiernach wird zum 01.01.2018 ein finanzieller Ausgleich für hochgradig sehbehinderte Menschen sowie für taubsehbehinderte Menschen eingeführt. Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten einen Geldbetrag i.H.v. 30% des Blindengelds für blinde Menschen, mindestens jedoch einen Geldbetrag i.H.v. € 176 Euro monatlich. Taubsehbehinderte Menschen erhalten den doppelten Betrag wie hochgradig sehbehinderte Menschen. Weiterlesen