Das o.g. Gesetz v. 05.12.2017 wurde am 12.12.2017 verkündet (GVBl. S. 538). Das Gesetz tritt am 01.01.2018 in Kraft. Das Gesetz bringt eine zielgenaue Entlastung der Kommunen von flüchtlingsbedingten Kosten sowie von Kosten beim Vollzug der Bildungs- und Teilhabeleistungen; hierzu wird eine weitgehende „Spitzabrechnung“ der Bundesmittel und in diesem Zuge ein weiterer Ausgleichsmechanismus eingeführt, der neben den bestehenden Belastungsausgleich nach Art. 5 AGSG tritt. Des Weiteren betrifft das Gesetz die landesrechtliche Durchführung eines mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) neu eingeführten Erstattungsverfahrens. Weiterlesen
Landtag: 117. Plenum (29.11.2017) – behandelte Gesetzentwürfe
In Erster Lesung wurden der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes behandelt und ein Gesetzentwurf der Freien Wähler zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Beschlossen wurden das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze und des Aufnahmegesetzes (Kostenerstattung für Kinder- und Jugendhilfekosten für unbegleitete minderjährige Ausländer/Flüchtlinge) und das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze und der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (Zielgenaue Entlastung der Kommunen von flüchtlingsbedingten Kosten sowie von Kosten beim Vollzug der Bildungs- und Teilhabeleistungen). Die nächste Plenarsitzung (118.) ist laut Sitzungsplan des Landtags für den 07.12.2017 vorgesehen. Weiterlesen
Landtag: 108. Plenum (18.07.2017) – behandelte Gesetzentwürfe
Zwei Gesetze wurden beschlossen: Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Kirchensteuergesetzes betrifft einerseits die verfahrensrechtlichen Grundlagen für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Kirchenkapitalertragsteuer und andererseits den Körperschaftsstatus kirchlicher Zweckverbände (z.B. als Träger von Friedhöfen oder Kindergärten); der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes bringt eine Erhöhung der Gebühren für Amtshandlungen in Angelegenheiten der Notare. In erster Lesung wurden der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums in Bayern und der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze und der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (Entlastung der Kommunen von flüchtlingsbedingten Kosten sowie von Kosten beim Vollzug der Bildungs- und Teilhabeleistungen). Die nächste Plenarsitzung (109.) findet laut Sitzungsplan am 19.07.2017 statt. Weiterlesen
Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) und der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG)
Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 17/17532 v. 04.07.2017). Grund für die Gesetzesinitiative ist einerseits der Wunsch, die Kommunen zielgenau von flüchtlingsbedingten Kosten sowie von Kosten beim Vollzug der Bildungs- und Teilhabeleistungen zu entlasten; hierzu wird eine weitgehende „Spitzabrechnung“ der Bundesmittel und in diesem Zuge ein weiterer Ausgleichsmechanismus eingeführt, der neben den bestehenden Belastungsausgleich nach Art. 5 AGSG tritt. Des Weiteren betrifft der Gesetzentwurf die landesrechtliche Durchführung eines mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) neu eingeführten Erstattungsverfahrens; hierfür müssen Regelungen im AGSG und der AVSG angepasst werden. Weiterlesen