Das o.g. Gesetz v. 09.01.2018 wurde am 16.01.2018 verkündet (GVBl. S. 2). Es tritt überwiegend am 17.01.2018 in Kraft. Das Gesetz sieht in Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und unter Nutzung landesrechtlicher Regelungsspielräume insbesondere Änderungen des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) und der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) vor. Darüber hinaus auch Änderungen des Bayerischen Blindengeldgesetzes (reduzierte Ausgleichszahlung bei Aufenthalt in einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung), die am 01.02.2018 in Kraft treten, und die erst im Laufe des parlamentarischen Verfahrens eingefügt worden waren. Schließlich bringt das Gesetz Änderungen weiterer Vorschriften im Sinne der Rechtsbereinigung und Rechtsvereinfachung Weiterlesen
StMAS: Bayerisches Teilhabegesetz I (BayTHG I) tritt am 17.01.2018 in Kraft – „Entscheidende Neuerungen für Menschen mit Behinderung – mehr Unterstützung, weniger Bürokratie“
Am 17.01.2018 tritt das Bayerische Teilhabegesetz I in Kraft. Der Freistaat hat dafür alle gesetzgeberischen Spielräume ausgenutzt, die das Bundesgesetz den Ländern einräumt: „Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderung bestmöglich zu unterstützen. Das Bayerische Teilhabegesetz bringt weniger Bürokratie, wichtige Anreize für neue Jobs und mehr Selbstbestimmung“, fasst Bayerns Sozialministerin Emilia Müller die wichtigsten Neuerungen zusammen. Weiterlesen
StMAS: Bayerisches Teilhabegesetz I (BayTHG I) tritt im Januar in Kraft – Hintersberger: „Umfassend, transparent, fortschrittlich – neues Landesgesetz für Menschen mit Behinderung fördert sozialen Zusammenhalt“
Im Januar tritt das sog. Bayerische Teilhabegesetz I in Kraft – damit wird die Behindertenhilfe in Bayern neu gestaltet. „Kein anderes Bundesland hat einen so umfassenden und transparenten Beteiligungsprozess durchgeführt. Und kein Bundesland ist in der Umsetzung so weit fortgeschritten. Nach der durch das Bundesteilhabegesetz wichtigen Weichenstellung weg von der Fürsorge hin zur selbstbestimmten Teilhabe schreiten wir auf diesem Weg zügig voran. Weiterlesen
Landtag: 118. Plenum (07.12.2017) – behandelte Gesetzentwürfe und Staatsverträge
Der Bayerische Landtag hat das Bayerische Teilhabegesetz I beschlossen und das Gesetz zur Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums in Bayern; darüber hinaus auch mehrere hochschulrechtliche Vorhaben: zwei Gesetze zur Änderung des BayHSchG, die einerseits insbesondere die Hochschulstatistik betreffen (neue Datenerhebungen insbes. zu Promovierenden) und andererseits die gesetzliche Übernahme bewährter Regelungen aus den sog. Abweichungsverordnungen einzelner Hochschulen; ein Gesetzentwurf (Bündnis 90/Die Grünen) zur Wiedereinführung einer verfassten Studierendenschaft wurde abgelehnt; des Weiteren stimmte der Bayerische Landtag dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag zu. Ein Gesetzentwurf (SPD) zur Änderung des BestG (Zulässigkeit von Bestattungen im Leinentuch ohne Sarg) wurde in Erster Lesung beraten. Die nächste Plenarsitzung (119.) findet laut Sitzungsplan am 12.12.2017 statt. Weiterlesen
StMAS: Bayerisches Teilhabegesetz I (BayTHG I) beschlossen
Der Landtag hat heute das sog. Bayerische Teilhabegesetz I (BayTHG I) beschlossen und damit die Zukunft der Behindertenhilfe in Bayern neu gestaltet. „Kein anderes Bundesland hat einen so umfassenden und transparenten Beteiligungsprozess durchgeführt. Und kein Bundesland ist in der Umsetzung so weit fortgeschritten. Nach der durch das Bundesteilhabegesetz wichtigen Weichenstellung weg von der Fürsorge hin zur selbstbestimmten Teilhabe schreiten wir auf diesem Weg zügig voran. Weiterlesen
Landtag: Gesetzentwurf für ein Bayerisches Teilhabegesetz I (BayTHG I) – Beschlussempfehlung mit Bericht
Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/19342 v. 30.11.2017). Er hat Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen empfohlen. Die Änderungen betreffen das Bayerische Blindengeldgesetz (BayBlindG), u.a. die reduzierte Ausgleichszahlung bei Aufenthalt in einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung. Weiterlesen
Landtag: 113. Plenum (17.10.2017) – behandelte Gesetzentwürfe
Zwei Gesetzentwürfe standen auf der Tagesordnung (jeweils Erste Lesungen): der Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Teilhabegesetz I (BayTHG I) und der Gesetzentwurf (Freie Wähler) zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) und des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG), der die angemessene Interessenvertretung der Lehrbeauftragten zum Gegenstand hat. Die nächste Plenarsitzung (114.) findet laut Sitzungsplan am 25.10.2017 statt. Weiterlesen
Landtag: Erste Lesung zum Bayerischen Teilhabegesetz
Es soll am 01.01.2018 in Kraft treten und Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmteres Leben ermöglichen – das Bundesteilhabegesetz. Mit ihm sind größere Sozialreformen verbunden, denn es schafft für Menschen mit Behinderung ein eigenständiges Recht auf Leistungen. Damit entfallen die bisherigen Unterstützungsangebote über die Sozialhilfe. Zur landesrechtlichen Umsetzung des Bundesgesetzes hat die Staatsregierung dazu nun in Erster Lesung einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Weiterlesen
StMAS: Bayerisches Teilhabegesetz (BayTHG) – Sozialministerin Müller: „Bayern setzt sich für Verbesserung von Menschen mit Behinderung ein“
„Bayern setzt sich umfassend für die Verbesserung von Menschen mit Behinderung ein. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist eine der größten Sozialreformen der vergangenen Jahrzehnte. Sie wurde aus Bayern angestoßen. Mit dem Bundesheilhabegesetz ermöglichen wir Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmteres Leben. Unterstützungsangebote werden zukünftig nicht mehr über die Sozialhilfe gewährt. Stattdessen wurde für Menschen mit Behinderung ein eigenständiges Recht auf Leistungen geschaffen“, so Bayerns Sozialministerin Emilia Müller anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gesetzes zur landesrechtlichen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Bayerischen Landtag und weiter: Weiterlesen
Staatsregierung: Gesetzentwurf für ein Bayerisches Teilhabegesetz I (BayTHG I)
Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 17/18388 v. 04.10.2017). Dieser sieht in Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und unter Nutzung landesrechtlicher Regelungsspielräume insbesondere Änderungen des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) und der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) vor. Darüber hinaus wird das Gesetzgebunsgverfahren genutzt, bestehende landesrechtliche Regelungen an anderen Stellen zu vereinfachen und zu streichen (das betrifft folgende Gesetze: ArbGOrgG, BaySozKiPädG, BayBGG und das AGSGG); inhaltliche Änderungen sind damit – soweit ersichtlich – nicht verbunden. Weiterlesen
Staatskanzlei: Kabinett entscheidet abschließend über Bayerisches Teilhabegesetz (BayTHG I)
Nach erfolgreicher Verbändeanhörung hat der Ministerrat heute abschließend über den Entwurf des Bayerischen Teilhabegesetz entschieden und damit ein zentrales sozialpolitisches Anliegen Bayerns zum Wohle der Menschen mit Behinderung vorangebracht. Der Gesetzentwurf zur landesrechtlichen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes wird nun dem Bayerischen Landtag zur parlamentarischen Behandlung zugeleitet. Sozialministerin Emilia Müller erklärte: „Menschen mit Behinderungen erhalten in Bayern in Zukunft ihre Leistungen aus einer Hand. Da künftig die Bezirke als kompetente Ansprechpartner für alle Belange bereit stehen werden, gehört die Diskussion um Zuständigkeiten endlich der Vergangenheit an. Im Mittelpunkt unserer Bemühungen stehen der Mensch mit Behinderungen und seine Bedürfnisse.“ Zu den Kernpunkten des Gesetzentwurfes gehört, dass die Bezirke gleichzeitig für die Eingliederungshilfe, die Hilfe zur Pflege und die Leistungen, die zur Sicherung des Lebensunterhalts dienen, zuständig sein werden. Weiterlesen
Staatskanzlei: Ministerrat bringt Bayerisches Teilhabegesetz auf den Weg
Der Ministerrat hat heute ein Bayerisches Teilhabegesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Landesrecht auf den Weg gebracht. Wesentliche Punkte sind die Bündelung von Zuständigkeiten bei den Bezirken sowie eine Anhebung des Förderbetrags beim sog. „Budget für Arbeit“. „Menschen mit Behinderungen erhalten in Bayern künftig ihre Leistungen aus einer Hand. Die Bezirke werden als kompetente Ansprechpartner für alle Belange bereitstehen. Damit gehört dann auch der Streit um Zuständigkeiten der Vergangenheit an, der bisher oft auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen wurde. Weiterlesen