Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes v. 24.04.2015 wurde am 30.04.2015 verkündet. Es tritt am 01.06.2015 in Kraft. Der Landtag hatte das Gesetz am 22.04.2015 ohne inhaltliche Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Staatsregierung beschlossen (lediglich der Zeitpunkt des Inkrafttretens wurde bestimmt). Weiterlesen
Landtag: 43. Plenarsitzung (22.04.2015) – behandelte Gesetzentwürfe
Die behandelten Gesetzesinitiativen betrafen folgende Gesetze: Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG) – Berücksichtigung privatrechtlicher Arbeitsverhältnisse bei der Berechnung der Dienstzeit von 45 Jahren – und Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG). Weiterlesen
Landtag: 35. Plenarsitzung (29.01.2015) – behandelte Gesetzentwürfe
In 1. Lesung wurden behandelt und an den federführenden Ausschuss überwiesen: Weiterlesen
Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) eingebracht
Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 17/4943 v. 19.01.2015). Dieser sieht insbes. die Anpassung des Art. 3a BayKSG, der die externe Notfallplanung betrifft, an geänderte europarechtliche Vorgaben vor. Die RL 2012/18/EU (sog. Seveso-III-Richtlinie) brachte hier einerseits Weiterlesen