Das o.g. Gesetz v. 27.04.2020 wurde am 30.04.2020 verkündet (GVBl. S. 236). Es tritt am 01.05.2020 in Kraft und ändert neben dem BayLArztG auch das LStVG. Das BayLArztG erhält einen neuen § 5a „Sonderbestimmungen zum Auswahlverfahren 2020 anlässlich der Corona-Pandemie“. Hiernach wird im Auswahlverfahren für die Vergabe der Medizinstudienplätze im Rahmen der „Landarztquote“ angesichts der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Infektionsgefahren auf die zweite Stufe des Auswahlverfahrens verzichtet. Die Vergabe der Studienplätze für das kommende Wintersemester 2020/2021 erfolgt damit ausschließlich anhand der in der ersten Stufe des Auswahlverfahrens ermittelten Rangliste. Die Änderung des LStVG wurde erst im Laufe des parlamentarischen Verfahrens in den Gesetzentwurf aufgenommen (siehe Beschlussempfehlung mit Bericht). In jeder Verordnung soll künftig der Zeitpunkt bestimmt werden, an dem sie in Kraft tritt. Zudem wurde Art. 51 LStVG geändert, die die amtliche Bekanntmachung von Verordnungen betrifft. Weiterlesen
StMGP: Vereinfachtes Zulassungsverfahren für Landarztquote wegen Corona-Pandemie
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml setzt angesichts der Corona-Pandemie in Bayern bei der Zulassung der Studienbewerber im Rahmen der „Landarztquote“ für das Wintersemester 2020/2021 auf pragmatische Lösungen. Huml betonte am Freitag in München nach einem entsprechenden Beschluss des Landtags: Weiterlesen
Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Land- und Amtsarztgesetzes (BayLArztG) – Beschlussempfehlung mit Bericht
Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 18/7390 v. 22.04.2020). Es wurde Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen empfohlen. Nunmehr soll auch das LStVG geändert werden: In jeder Verordnung soll künftig der Zeitpunkt bestimmt werden, an dem sie in Kraft tritt. Zudem soll Art. 51 LStVG geändert werden, die die amtliche Bekanntmachung von Verordnungen betrifft. Der Änderung des LStVG liegt LT-Drs. 18/7347 zu Grunde, die dort näher begründet ist. Weiterlesen
Landtag: 44. Plenum (20.04.2020) – behandelte Gesetzentwürfe
Es standen ausschließlich erste Beratungen auf der Agenda. Folgende Gesetzentwürfe der Staatsregierung wurden beraten: 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2020 (2. NHG 2020), Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Land- und Amtsarztgesetzes (BayLArztG), BayernFonds- und Finanzagentur-Gesetz (BayFoG). Beraten wurde auch ein Gesetzentwurf der FDP zur Änderung der GO, LkrO und BezO. Die nächste Plenarsitzung (45.) findet laut Sitzungsplan am 24.04.2020 statt. Weiterlesen
Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Land- und Amtsarztgesetzes (BayLArztG) eingebracht
Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 18/7142 v. 01.04.2020). Hiernach soll im Auswahlverfahren für die Vergabe der Medizinstudienplätze im Rahmen der „Landarztquote“ angesichts der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Infektionsgefahren auf die zweite Stufe des Auswahlverfahrens verzichtet werden. Die Vergabe der Studienplätze würde für das kommende Wintersemester 2020/2021 damit ausschließlich anhand der in der ersten Stufe des Auswahlverfahrens ermittelten Rangliste erfolgen. Weiterlesen