Auf den Tag genau vor drei Jahren hat der Bayerische Landtag eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, wonach Gemeinden für Straßen, deren erstmalige Herstellung vor mindestens 25 Jahren begonnen wurde – sogenannte Altanlagen – Erschließungsbeiträge nicht mehr erheben dürfen. Die Regelung gilt ab dem 1. April 2021. Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann stellt hierzu klar: Weiterlesen
Bayerischer Städtetag: Erhebung von Beiträgen „Schwarzes-Peter-Spiel zu Lasten der Kommunen“ – Buckenhofer zur Pressekonferenz von CSU und Freien Wählern
In der Pressekonferenz vom 27.02.2019 haben die Landtagsfraktionen der CSU und der Freien Wähler angekündigt, durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die von Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG erfassten Altanlagen in das Ermessen der Kommunen zu stellen. Der Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags, Bernd Buckenhofer: Weiterlesen
Bayerischer Gemeindetag: Straßenerschließungsbeiträge für Altfälle – Geplante Neuregelung zum vollständigen Erlass setzt Kommunalpolitiker massiv unter Druck
Die heute von Freien Wählern und CSU im Bayerischen Landtag vorgestellte geplante Neuregelung, wonach Gemeinden im Zeitraum von 1. Januar 2018 bis 31. März 2021 entstandene bzw. entstehende Straßenersterschließungsbeiträge nach eigenem Ermessen teilweise oder in vollem Umfang erlassen dürfen, stößt beim Bayerischen Gemeindetag auf klare Ablehnung. Weiterlesen
StMI: Herrmann begrüßt Klarstellung der Regierungsfraktionen zu den Straßenerschließungsbeiträgen
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die heute von den beiden Regierungsfraktionen der CSU und der Freien Wähler angekündigte Änderung des Kommunalabgabengesetzes begrüßt: „CSU und Freie Wähler sichern für die Kommunen bei der Abrechnung von Erschließungskosten für so genannte Altanlagen einen großen Gestaltungspielraum.“ [Read more…]
Bayerischer Städtetag: Kommunen brauchen Klarheit bei der Erhebung von Beiträgen
Die Diskussionen um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und um die Ausschlussfrist zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen für Altanlagen reißen nicht ab. Für Irritationen sorgen insbesondere Äußerungen von einzelnen Abgeordneten des Bayerischen Landtags, wonach die Erhebung von Beiträgen im freien Ermessen von Gemeinden stehen würde. Vielfach lassen Äußerungen den Verdacht entstehen, dass Kommunen die Grundstückseigentümer grundlos und teilweise willkürlich „abkassieren“ würden. Und es werden Erwartungen von Anliegern geweckt, dass sie überhaupt nicht mehr zu Beiträgen herangezogen werden. Allerdings können solche hohen Erwartungen wegen der enormen Kosten weder von einer Kommune, noch vom Freistaat erfüllt werden. Weiterlesen