Das o.g. Gesetz v. 24.07.2018 wurde am 31.07.2018 verkündet (GVBl. S. 608). Es tritt im Wesentlichen am 01.08.2018 in Kraft. Das Gesetz bringt Änderungen des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG), des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes (BayAbfG) sowie des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes (BayAGWVG) vor. Die Änderungen des BayImSchG dienen in erster Linie der Anpassung an das geänderte Bundesrecht und führen damit zur landesrechtlichen Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (Seveso III-Richtlinie). Durch die Änderung des BayAbfG wird insbesondere das Ausfallrisiko hinsichtlich der Kosten der Ersatzvornahme, die im Bereich des Abfallrechts bei behördlichen Maßnahmen zur Beseitigung rechtswidriger Zustände auf Grundstücken entstehen, verringert. Weiterlesen
GVBl (14/2013): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes verkündet
Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes v. 24.07.2013 wurde am 31.07.2013 verkündet. Es tritt im Wesentlichen am 01.08.2013 in Kraft. Weiterlesen
Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes (BayAbfG) eingebracht
Grund für die Gesetzesinitiative
Das Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) dient der Ausführung und Ergänzung des Bundes-Abfallrechts. Das Bundesabfallrecht hat sich jedoch geändert: Das alte Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) Weiterlesen