Das o.g. Gesetz v. 24.05.2019 wurde am 31.05.2019 verkündet (GVBl. S. 300). Es tritt überwiegend am 01.06.2019 in Kraft. Das Gesetz sieht neben einer Anpassung der Abgeordnetenentschädigung mit Wirkung für die gesamte Wahlperiode auch die Bereitstellung einer sicheren (virtuellen) Arbeitsumgebung (Cloud-Dienste) vor, die in einem sicherheitszertifizierten Rechenzentrum betrieben wird. Die Abgeordneten des Landtags und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können diese sichere Arbeitsumgebung von überall gleichermaßen nutzen und haben damit einen einheitlichen Zugriff auf ihre Daten. Weiterlesen
BayVerfGH: Abgeordnetenversorgung [Meinungsverschiedenheit zur Verfassungsmäßigkeit von Änderungen des KWBG und des BayAbgG]
Meinungsverschiedenheit zur Frage, ob § 1 Nrn. 1 und 2 sowie § 2 Nrn. 1, 3 und 4 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen, des Bayerischen Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung vom 24. April 2017 (GVBl S. 81) die Bayerische Verfassung verletzen Weiterlesen
GVBl. (7/2017): Gesetz zur Änderung des KWBG, des BayAbgG und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung verkündet
Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen, des Bayerischen Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung v. 24.04.2017 wurde am 28.04.2017 verkündet (GVBl. S. 81). Es tritt am 01.05.2017 in Kraft. Es dient insbesondere der Schließung von Versorgungslücken, die in bestimmten Fällen auftreten können, wenn Landtagsmandat und Wahlamt nacheinander ausgeübt werden, ohne in den jeweiligen Ämtern die gesetzliche Wartezeit für Altersansprüche von 10 Jahren zu erreichen. Weiterlesen
Landtag: Gesetzentwurf (CSU) zur Änderung des KWBG, BayAbgG und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung
Abgeordnete der CSU-Fraktion haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen, des Bayerischen Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung eingebracht (LT-Drs. 17/14995 v. 17.01.2017 [PDF]). Der Gesetzentwurf dient insbesondere der Schließung von Versorgungslücken, die in bestimmten Fällen auftreten können, wenn Landtagsmandat und Wahlamt nacheinander ausgeübt werden, ohne in den jeweiligen Ämtern die gesetzliche Wartezeit für Altersansprüche von 10 Jahren zu erreichen (Art. 12 Abs. 1 BayAbgG bzw. Art. 21 Abs. 1 KWBG). Entsprechendes gilt bei einem Wechsel von Mitgliedern der Staatsregierung vor Ablauf der 5-jährigen Wartezeit in ein kommunales Wahlamt. Der Gesetzentwurf sieht daher Möglichkeiten der Anrechnung von Amtszeiten vor. Weiterlesen
BayVGH: Abwägung des Informationsinteresses der Presse mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Freiheit des Mandats eines Landtagsabgeordneten
Sachgebiete: Presse-, Rundfunk-, Medienrecht; Parlaments-, Wahl-, Parteienrecht; Staats- und Verfassungsrecht / BayVGH, Urt. v. 24.11.2016 – 7 B 16.454 / Landesrechtliche Normen: BV; BayPrG; BayAbG Weiterlesen
BayVGH: Kein Auskunftsanspruch über Höhe der Vergütung im Abgeordnetenbüro
Mit heute verkündetem Urteil hat der BayVGH die Klage eines Journalisten abgewiesen, der vom Bayerischen Landtag Auskunft begehrt über die Höhe der Bruttovergütung, die ein ehemaliger Abgeordneter seiner Ehefrau für deren Tätigkeit als Sekretärin im häuslichen Abgeordnetenbüro zwischen dem Jahr 2000 und dem 30.09.2013 gezahlt hat. Das vorangegangene Urteil des VG München vom 16.04.2015 hat der BayVGH abgeändert [red. Hinweis: zum Instanzenzug sowie diesbezüglichen Stellungnahmen vgl. hier]. Weiterlesen
GVBl (08/2014): Druckfehlerberichtigung des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (BayAbgG) vom 8. April 2014 (GVBl S. 114)
In § 1 Nr. 11 Buchst. b des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes vom 8. April 2014 (GVBl S. 114, BayRS 1100-1-I), mit dem Art. 24 Abs. 6 Satz 2 BayAbgG eine neue Fassung erhält, muss es nach dem Wort „Tag,“ richtig heißen: Weiterlesen
GVBl (07/2014): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (BayAbgG) verkündet
Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes v. 08.04.2014 wurde am 15.04.2014 verkündet. Es tritt am 01.05.2014 in Kraft. Weiterlesen
Landtag: Gesetz zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (BayAbgG) beschlossen
Der Bayerische Landtag hat auf seiner 13. Plenarsitzung am 26.03.2014 einstimmig das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes beschlossen und dabei dem Gesetzentwurf, der von allen Fraktionen im Landtag getragen wurde, mit Änderungen zugestimmt. Weiterlesen
Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes eingebracht
Die im Landtag vertretenen Fraktionen haben einen gemeinsamen Entwurf zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes eingebracht. Hiernach soll unter anderem die Kostenerstattung für Arbeits-, Dienst- und Werkverträge, die ein MdL zur Unterstützung seiner parlamentarischen Weiterlesen
GVBl (10/2013): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes verkündet
Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes vom 22.05.2013 wurde am 29.05.2013 verkündet. Es tritt im Wesentlichen zum 01.06.2013 in Kraft. Lediglich die Änderung hinsichtlich der Abrechnung der Gehälter und anderen Aufwendungen Weiterlesen
Landtag: Gesetz zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes beschlossen
Der Bayerische Landtag hat auf seiner 126. Plenarsitzung vom 16.05.2013 das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes beschlossen und dabei weitergehende Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Fraktionen von CSU und FDP (PDF, 143 KB) vorgenommen. Weiterlesen
Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes eingebracht
Der Gesetzentwurf der Fraktionen von CSU und FDP sieht zum einen die Abschaffung der sog. „Altfallregelung“ vor: Seit der Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes v. 08.12.2000 (GVBl S. 792, PDF 568 KB) sind Aufwendungen für Personen, die vom Mitglied des Landtags zur Unterstützung bei der parlamentarischen Arbeit im Rahmen von Arbeits-, Dienst- oder Werkverträgen beschäftigt werden, nicht mehr erstattungsfähig, wenn diese Person Weiterlesen