Das o.g. Gesetz v. 24.07.2018 wurde am 31.07.2018 verkündet (GVBl. S. 613). Das Gesetz tritt überwiegend mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft. Folgende Gesetze werden geändert bzw. neu verkündet: Weiterlesen
BSG: Blindengeld grundsätzlich auch bei Alzheimer
Der 9. Senat des BSG hat am 14.06.2018 entschieden, dass auch schwerst Hirngeschädigte, die keine visuelle Wahrnehmung haben, grundsätzlich Anspruch auf Blindengeld haben können. [Read more…]
BayLSG: Anspruch auf Blindengeld gem. BayBlindG nur für blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen – Verfassungskonformität der Regelung
Sachgebiete: Sozial-, Jugendschutz-, Kindergartenrecht; Staats- und Verfassungsrecht / BayLSG, Urt. v. 09.01.2018 – L 15 BL 10/17 / Weitere Schlagworte: Anspruch auf Grund erweiternder bzw. analoger Anwendung des BayBlindG i.V.m. verfassungsrechtlichen Bestimmungen und der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) / Landesrechtliche Normen: BayBlindG; BV Weiterlesen
GVBl. (01/2018): Bayerisches Teilhabegesetz I (BayTHG I) verkündet
Das o.g. Gesetz v. 09.01.2018 wurde am 16.01.2018 verkündet (GVBl. S. 2). Es tritt überwiegend am 17.01.2018 in Kraft. Das Gesetz sieht in Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und unter Nutzung landesrechtlicher Regelungsspielräume insbesondere Änderungen des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) und der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) vor. Darüber hinaus auch Änderungen des Bayerischen Blindengeldgesetzes (reduzierte Ausgleichszahlung bei Aufenthalt in einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung), die am 01.02.2018 in Kraft treten, und die erst im Laufe des parlamentarischen Verfahrens eingefügt worden waren. Schließlich bringt das Gesetz Änderungen weiterer Vorschriften im Sinne der Rechtsbereinigung und Rechtsvereinfachung Weiterlesen
GVBl. (19/2017): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes (BayBlindG) verkündet
Das o.g. Gesetz v. 07.11.2017 wurde am 14.11.2017 verkündet (GVBl. S. 506). Es tritt am 01.01.2018 in Kraft. Das Gesetz sieht vor, zum 01.01.2018 auch einen finanziellen Ausgleich für hochgradig sehbehinderte Menschen sowie für taubsehbehinderte Menschen einzuführen. Hiernach sollen hochgradig sehbehinderte Menschen einen Geldbetrag i.H.v. 30% des Blindengelds für blinde Menschen erhalten, mindestens jedoch einen Geldbetrag i.H.v. € 176 monatlich. Taubsehbehinderte Menschen sollen den doppelten Betrag wie hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten. Weiterlesen
Staatskanzlei: Staatsregierung führt Blindengeld auch für hochgradig Sehbehinderte ein
Das bayerische Blindengeld soll künftig auch hochgradig Sehbehinderten zu Gute kommen. Die Staatsregierung hat beschlossen, das Bayerische Blindengeldgesetz so zu erweitern, dass auch hochgradig sehbehinderte und taubsehbehinderte Menschen anspruchsberechtigt sind. Weiterlesen
GVBl (19/2016): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes (BayBlindG) verkündet
Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes v. 13.12.2016 wurde am 19.12.2016 verkündet (GVBl S. 367). Es tritt am 01.01.2017 in Kraft. Stichworte: Anpassung von Anrechungsvorschriften aufgrund des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes des Bundes (PSG II) und dem dadurch eingeführten neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff; keine Schlechterstellung. Weiterlesen
StMAS: Bayerisches Blindengeld steigt
Sozialministerin Müller: „Menschen mit Sehbehinderung profitieren von dieser Landesleistung!“ Weiterlesen
Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes (BayBlindG) eingebracht
Die Bayerische Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 17/11941 v. 14.06.2016). Dieser sieht ab dem 01.01.2017 Anpassungen bei den Anrechnungsvorschriften von Pflegegeld auf das Blindengeld vor. Weiterlesen
BSG: Cerebral schwerst geschädigte Kinder nicht länger vom Blindengeld ausgeschlossen
Der 9. Senat des Bundessozialgerichts hat entschieden, dass auch schwerst Hirngeschädigte, die nicht sehen können, Anspruch auf Blindengeld haben. Anders als bisher entschieden, ist hierfür nicht mehr erforderlich, dass ihre Beeinträchtigung des Sehvermögens noch deutlich stärker ausgeprägt ist als die Beeinträchtigung sonstiger Sinneswahrnehmungen wie zum Beispiel Hören oder Tasten (sogenannte spezifische Störung des Sehvermögens). Weiterlesen
GVBl (14/2013): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes verkündet
Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes v. 24.07.2013 wurde am 31.07.2013 verkündet. Es tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft. Weiterlesen
Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes (BayBlindG) eingebracht
Grund für die Gesetzesinitiative
Nach den Vorschriften des BayBlindG erhalten blinde Menschen Geld, damit sie ihre durch die Blindheit bedingten Nachteile ausgleichen können. Die besondere Situation taubblinder Menschen ist bislang jedoch nicht berücksichtigt. Dabei hat diese Personengruppe einen außerordentlich großen Weiterlesen