Das o.g. Gesetz v. 10.07.2018 wurde am 17.07.2018 verkündet (GVBl. S. 537). Es sieht in Anpassung an das geänderte Eisenbahnrecht des Bundes sowie an die EU-Seilbahnverordnung (Verordnung [EU] 2016/424) und die Seveso-III-Richtlinie (RL 2012/18/EU) Änderungen des Bayerischen Eisenbahn- und Seilbahngesetzes (BayESG) vor. Das Gesetz tritt am 01.08.2018 in Kraft. Weiterlesen