Das o.g. Gesetz v. 10.04.2018 wurde am 17.04.2018 verkündet (GVBl. S. 194). Das Gesetz soll das ehrenamtliche Engagement fördern, insbesondere die Bereitschaft und Möglichkeit, Fortbildungen zu absolvieren. Stichworte hierzu: Anspruch auf Erstattung der Entgeltfortzahlung im Fall der freiwilligen bezahlten Freistellung ehrenamtlicher Helfer; Erstattung des Verdienstausfalls selbständiger ehrenamtlicher Helfer bei Fortbildungsveranstaltungen; Schadensersatz für Sachschäden. Das Gesetz tritt am 01.05.2018 in Kraft. Weiterlesen
GVBl. (5/2017): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) verkündet
Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften v. 27.03.2017 wurde am 31.03.2017 verkündet (GVBl. S. 46). Es tritt am 01.04.2017 in Kraft. Stichworte: Rechtsverhältnisse der ehrenamtlichen Helfer in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr; Angleichung der Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsansprüchen ehrenamtlicher Helfer in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr; Weisungsbefugnis der Katastrophenschutzbehörden auch bei Vorbereitungsmaßnahmen. Weiterlesen
Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) – Beschlussempfehlung
Der federführende Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) und weiterer Rechtsvorschriften die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/15677 v. 23.02.2017). Er hat Zustimmung mit Maßgabe zahlreicher Änderungen empfohlen. Das Gesetz soll am 01.04.2017 in Kraft treten. Weiterlesen
Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) eingebracht
Die Staatsregierung hat nach erfolgter Verbändeanhörung am 25.10.2016 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften eingebracht (LT-Drs. 17/13793 v. 25.10.2016). Der Gesetzentwurf regelt und verbessert insbesondere die Rechtsverhältnisse der ehrenamtlichen Helfer in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, z.B. hinsichtlich der Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsansprüche. Daneben schafft er eine Weisungsbefugnis der Katastrophenschutzbehörde für Koordinierungsmaßnahmen bei außergewöhnlichen Großereignissen bereits im Vorfeld möglicher Katastrophenfälle. Neben Änderungen des BayKSG sind auch Änderungen des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) und der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (AVBayRDG) vorgesehen. Weiterlesen
GVBl (4/2015): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) verkündet
Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes v. 24.04.2015 wurde am 30.04.2015 verkündet. Es tritt am 01.06.2015 in Kraft. Der Landtag hatte das Gesetz am 22.04.2015 ohne inhaltliche Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Staatsregierung beschlossen (lediglich der Zeitpunkt des Inkrafttretens wurde bestimmt). Weiterlesen
Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) eingebracht
Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 17/4943 v. 19.01.2015). Dieser sieht insbes. die Anpassung des Art. 3a BayKSG, der die externe Notfallplanung betrifft, an geänderte europarechtliche Vorgaben vor. Die RL 2012/18/EU (sog. Seveso-III-Richtlinie) brachte hier einerseits Weiterlesen