Die Entscheidung v. 19. Juli 2019 (Vf. 41-IX-19) wurde am 06.08.2019 bekannt gemacht (GVBl. S. 518). Die Entscheidung betrifft den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“. Weiterlesen
BayVerfGH: Volksbegehren „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“ nicht zugelassen
I. Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens zur Änderung des Bayerischen Krankenhausgesetzes gegeben sind. Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens enthält vor allem Qualitätsanforderungen und Regelungen zur Bemessung des Pflegepersonals für den Bereich der stationären Krankenhausbehandlung sowie Vorgaben zur Personalbemessung und Qualifikation von Reinigungskräften. Für ihr Anliegen haben die Initiatoren des Volksbegehrens nach eigenen Angaben über 100.000 Unterschriften gesammelt; davon wurden Listen mit insgesamt 56.240 Unterschriften eingereicht. Die erforderliche Anzahl von 25.000 gültigen Unterschriften wurde damit beigebracht. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat die Zulassung des Volksbegehrens abgelehnt und daher die Sache dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung gemäß Art. 64 Landeswahlgesetz (LWG) vorgelegt. Von dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs hängt ab, ob das Volksbegehren bekannt zu machen ist und sich die Bürgerinnen und Bürger bei den Gemeinden in Listen für das Anliegen eintragen können. Weiterlesen
GVBl (19/2016): Gesetz zur Änderung des AGTPG, des BayKrG und einer weiteren Rechtsvorschrift verkündet
Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes, des Bayerischen Krankenhausgesetzes und einer weiteren Rechtsvorschrift v. 13.12.2016 wurde am 19.12.2016 verkündet (GVBl S. 362). Es tritt am 01.01.2017 in Kraft. Stichworte: Empfehlungen des G-BA zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren für den Krankenhausplanung; Empfehlungen seit KHSG automatisch Bestandteil des Krankenhausplans; landesspezifische Abweichung: Weiterlesen
Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Änderung des AGTPG, des BayKrG und einer weiteren Rechtsvorschrift eingebracht
Die Staatsregierung hat einen „Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (AGTPG), des Bayerischen Krankenhausgesetzes (BayKrG) und einer weiteren Rechtsvorschrift“ eingebracht (LT-Drs. 17/13227 v. 11.10.2016). Dieser sieht neben Änderungen der genannten Gesetze auch Änderungen bei der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (DVAGTPG) vor. Wesentliche Regelungen des Gesetzentwurfs betreffen die Freistellung der Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern sowie die landesrechtliche Durchbrechung des in § 6 Abs. 1a KHG vorgesehenen Automatismus, wonach Empfehlungen des G-BA zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren automatisch Bestandteil des Krankenhausplans werden. Weiterlesen