Das Bayerische Krebsregistergesetz (BayKRegG) v. 07.03.2017 wurde am 14.03.2017 verkündet (GVBl. S. 26). Es tritt im Wesentlichen am 01.04.2017 in Kraft; lediglich Art. 16, der Ordnungswidrigkeiten betrifft, tritt erst am 01.01.2019 in Kraft. Weiterlesen
Landtag: Gesetzentwurf für ein Bayerisches Krebsregistergesetz (BayKRegG) – Beschlussempfehlung
Der federführende Ausschuss hat zu dem o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/15525 v. 16.02.2017). Er hat Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen empfohlen. Diese betreffen Art. 2 (Organisation), Art. 12 (Behandlungsbezogener Datenabruf), Art. 17 (Verordnungsermächtigungen) und Art. 18 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten). Weiterlesen
Staatsregierung: Gesetzentwurf für ein Bayerisches Krebsregistergesetz (BayKRegG) eingebracht
Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf (LT-Drs. 17/12630 v. 19.07.2016) eingebracht, der die Ablösung des bisherigen – epidimologisch ausgerichteten – Krebsregistergesetzes (genaue Bezeichnung: Gesetz über das bevölkerungsbezogene Krebsregister Bayern – BayKRG) durch ein neues BayKRegG vorsieht, das neben den epidemiologischen Daten weitere Daten von der Diagnose über einzelne Behandlungsschritte und die Nachsorge bis hin zu Rückfällen, Überleben und Tod erfassen soll. Weiterlesen