Das o.g. Gesetz v. 26.06.2019 wurde am 28.06.2019 verkündet (GVBl. S. 330). Es tritt am 30.06.2019 in Kraft und bringt in Reaktion auf ein Urteil des BVerfG v. 24.07.2018 – 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16 – Änderungen des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG), des Bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes (BayMRVG) und des Bayerischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes (BaySvVollzG). Weiterlesen
GVBl. (14/2018): Gesetz zur datenschutzrechtlichen Anpassung der bayerischen Vollzugsgesetze verkündet
Das o.g. Gesetz v. 24.07.2018 wurde am 31.07.2018 verkündet (GVBl. S. 574). Es tritt am 01.08.2018 in Kraft. Das Gesetz dient insbesondere der Umsetzung Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten und bringt Änderungen des Bayerischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes (BaySvVollzG), Bayerischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes (BayUVollzG), Bayerischen Strafvollzugsgesetzes (BayStVollzG) und des Bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes (BayMRVG). Weiterlesen
StMAS: Maßregelvollzug in Bayern – Sozialministerin Müller stärkt Transparenz und Rechtssicherheit
Rund 2.500 Menschen sind derzeit im bayerischen Maßregelvollzug untergebracht. „Der Maßregelvollzug soll nicht nur sicher, sondern auch human und transparent sein. Deshalb gelten ab dem 01.02.2017 neue Verwaltungsvorschriften. Dadurch stärken wir auch die Rechtssicherheit im bayerischen Maßregelvollzug“, so Bayerns Sozialministerin Emilia Müller. Weiterlesen
GVBl (19/2016): Bayerisches Integrationsgesetz (BayIntG) verkündet
Das Bayerische Integrationsgesetz (BayIntG) v. 13.12.2016 wurde am 19.12.2016 verkündet (GVBl S. 335). Es tritt weit überwiegend am 01.01.2017 in Kraft. Art. 8 (Hochschulen) tritt mit Wirkung v. 15.03.2016 rückwirkend in Kraft, Art. 5 (Vorschulische Sprachförderung) Abs. 2, 3 und 6 treten am 01.08.2017 in Kraft, ebenso Art. 17a Abs. 5 (Änderungen des BayEUG). Weiterlesen
BayVerfGH: Unzulässige Popularklage gegen Maßregelvollzug
Sachgebiet: Staats- und Verfassungsrecht; Verfahrens- und Prozessrecht / BayVerfGH, Entsch. v. 12.09.2016 – Vf. 12-VII-15 / Weitere Schlagworte: Berufung auf Normen des Grundgesetzes / Landesrechtliche Normen: BV; BayMRVG Weiterlesen
GVBl (8/2015): Gesetz über den Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie der einstweiligen Unterbringung (Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz – BayMRVG) verkündet
Das Gesetz über dem Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie der einstweiligen Unterbringung (Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz – BayMRVG) v. 17.07.2015 wurde am 24.07.2015 verkündet (GVBl S. 222). Es tritt am 01.08.2015 in Kraft. Der 7. Abschnitt des UnterbrG, der bislang den Maßregelvollzug punktuell normierte, wird Weiterlesen
Landtag: Gesetz über den Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie der einstweiligen Unterbringung (Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz – BayMRVG) beschlossen
Der Bayerische Landtag hat auf seiner 49. Plenarsitzung am 08.07.2015 o.g. Gesetz beschlossen und dabei dem Gesetzentwurf der Staatsregierung mit Änderungen zugestimmt. Es wurden die Änderungen beschlossen, die der federführende Ausschuss bzw. der endberatende Ausschuss in der Beschlussempfehlung mit Bericht formuliert hatte. Weiterlesen
Staatsregierung: Gesetzentwurf über den Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie der einstweiligen Unterbringung (Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz – BayMRVG) eingebracht
Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 17/4944 v. 19.01.2015). Dieser regelt den Vollzug der Unterbringung von Personen in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt auf Grund einer strafgerichtlichen Entscheidung (§ 61 Nrn. 1 und 2 StGB) und somit einen Teilbereich des „unterbringungsmäßigen“ Weiterlesen
Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Staatsregierung über ein Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz (BayMRVG)
Der Bay. Richterverein e.V. hält den vorgelegten Entwurf für überfällig. Er ist jedoch insbesondere aus verfassungsrechtl. Gründen, aber auch im Hinblick auf die Praktikabilität, dringend ergänzungs- und verbesserungsbedürftig. Weiterlesen