I. Gegenstand des Popularklageverfahrens ist eine Regelung, wonach Richter und Richterinnen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen sowie Landesanwälte und Landesanwältinnen in Verhandlungen sowie bei allen Amtshandlungen mit Außenkontakt keine sichtbaren religiös oder weltanschaulich geprägten Symbole oder Kleidungsstücke tragen dürfen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit, Neutralität oder ausschließlichen Bindung an Recht und Gesetz hervorrufen können. [Read more…]
GVBl. (13/2018): Gesetz zur Errichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts verkündet
Das o.g. Gesetz v. 12.07.2018 wurde am 17.07.2018 verkündet (GVBl. S. 545). Es sieht die erneute Errichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vor. Sitz ist München. In Bamberg und Nürnberg bestehen jeweils zwei Strafsenate des Obersten Landesgerichts. Das Gesetz bringt insbesondere Änderungen des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG), das auch eine amtliche Kurzbezeichnung erhält (Gerichtsorganisationsgesetz), und des AGGVG, daneben Änderungen des Heilberufe-Kammergesetzes (HKaG), des Baukammerngesetzes (BauKaG) und des BayRiStAG. Schließlich sieht es die Aufhebung des Gesetzes über die Zuständigkeit und das Verfahren in Fideikomiß- und Stiftungssachen vor. Das Gesetz tritt am 15.09.2018 in Kraft, teilweise auch abweichend hiervon. Weiterlesen
GVBl. (5/2018): Bayerisches Richter- und Staatsanwaltsgesetz (BayRiStAG) verkündet
Das o.g. Gesetz v. 22.03.2018 wurde am 29.03.2018 verkündet (GVBl. S. 118). Es tritt am 01.04.2018 in Kraft. Das Bayerische Richtergesetz (BayRiG) tritt mit Ablauf des Vortages außer Kraft. Weiterlesen
Staatsregierung: Gesetzentwurf für ein Bayerisches Richter- und Staatsanwaltsgesetz (BayRiStAG) eingebracht
Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 17/18836 v. 07.11.2017). Das neue BayRiStAG soll das aus dem Jahre 1965 stammende und in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.01.1977 geltende Bayerische Richtergesetz (BayRiG) ersetzen. Zwar habe sich das BayRiG in seinen wesentlichen Kernpunkten bewährt, jedoch habe sich die Gesellschaft, für deren Zusammenhalt und Funktionieren die Judikative einen wesentlichen Beitrag leiste, weiterentwickelt und auch die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Richter und Richterinnen seien, insbesondere durch den Einsatz moderner EDV, grundlegenden Änderungen unterworfen, so die Gesetzesbegründung. Diese Umstände könnten nicht ignoriert werden, sondern erforderten zur Sicherung einer modernen, effizienten und in der Gesellschaft verankerten Judikative, diese Entwicklungen aufzugreifen und gesetzgeberisch zu handeln. Der Ministerrat hatte einen Entwurf des BayRiStAG am 24.07.2017 beschlossen und in die Verbändeanhörung gegeben. Der Justizminister hob in der diesbezüglichen Pressemitteilung u.a. folgende Punkte hervor: die Staatsanwaltschaft werde in ihrer Bedeutung neben der Richterschaft als gleichwertig betont; Richter seien auch in ihrem äußeren Erscheinungsbild der Neutralität und strikten Bindung an das Gesetz verpflichtet (zur Diskussion um das „Kopftuch auf der Richterbank“); mit der Errichtung von IT-Räten werde der Schutz der richterlichen Unabhängigkeit mit dem Erfordernis eines effizienten Einsatzes moderner EDV in Einklang gebracht; zudem würden u.a. die Beteiligungsrechte der Richter maßvoll ausgeweitet. Der Bayerische Richterverein nahm zu dem Gesetzentwurf Anfang September 2017 Stellung. Weiterlesen