Das o.g. Gesetz v. 10.04.2018 wurde am 17.04.2018 verkündet (GVBl. S. 195). Es tritt im Wesentlichen am 01.05.2018 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist insbesondere, die Wohnraumförderung wieder mehr Menschen zugänglich zu machen. Hierzu werden vor allem die Einkommenshöchstgrenzen in Art. 11 BayWoFG angehoben. Zudem können die Höchstgrenzen künftig im Verordnungswege festgesetzt werden. Darüber hinaus erhält das StMI auch eine Verordnungsermächtigung zu Festlegung von Einkommensgrenzen für den bereits nach dem BayWoFG, dem Zweiten Wohnungsbaugesetz und dem Wohnraumförderungsgesetz gebundenen Wohnraum, für den bisher unterschiedliche, in der jeweiligen Förderentscheidung festgelegte Einkommensgrenzen galten. Weiterlesen
Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG) und des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes (BayWoBindG) eingebracht
Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 17/18702 v. 24.10.2017). Ziel des Gesetzentwurfs ist insbesondere, die Wohnraumförderung wieder mehr Menschen zugänglich zu machen. Hierzu sollen vor allem die Einkommenshöchstgrenzen in Art. 11 BayWoFG angehoben werden. Darüber hinaus sollen die Höchstgrenzen künftig im Verordnungswege festgesetzt werden können. Der Gesetzentwurf sieht eine entsprechende Verordnungsermächtigung des StMI vor. Darüber hinaus erhält das StMI auch eine Verordnungsermächtigung zu Festlegung von Einkommensgrenzen für den bereits nach dem BayWoFG, dem Zweiten Wohnungsbaugesetz und dem Wohnraumförderungsgesetz gebundenen Wohnraum, für den bisher unterschiedliche, in der jeweiligen Förderentscheidung festgelegte Einkommensgrenzen galten. Weiterlesen
Das Bayerische Integrationsgesetz (BayIntG) – Konzeption, Inhalt und (verfassungs-)rechtliche Kontroverse
von Daniel Wolff, LMU München Weiterlesen
GVBl (19/2016): Bayerisches Integrationsgesetz (BayIntG) verkündet
Das Bayerische Integrationsgesetz (BayIntG) v. 13.12.2016 wurde am 19.12.2016 verkündet (GVBl S. 335). Es tritt weit überwiegend am 01.01.2017 in Kraft. Art. 8 (Hochschulen) tritt mit Wirkung v. 15.03.2016 rückwirkend in Kraft, Art. 5 (Vorschulische Sprachförderung) Abs. 2, 3 und 6 treten am 01.08.2017 in Kraft, ebenso Art. 17a Abs. 5 (Änderungen des BayEUG). Weiterlesen
GVBl (17/2015): Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern (Bayerisches E-Government-Gesetz – BayEGovG) verkündet
Das Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern (Bayerisches E-Government-Gesetz – BayEGovG) v. 22.12.2015 wurde am 29.12.2015 verkündet (GVBl S. 458). Der Landtag hat das Gesetz mit Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Staatsregierung beschlossen. Weiterlesen
Landtag: Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern (Bayerisches E-Government-Gesetz – BayEGovG) beschlossen
Der Bayerische Landtag hat auf seiner 60. Sitzung vom 08.12.2015 o.g. Gesetz beschlossen, hat dabei Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Staatsregierung vorgenommen und ist insoweit der Beschlussempfehlung mit Bericht v. 26.11.2015 gefolgt. Die Änderungen betreffen Art. 6 BayEGovG (Elektronisches Verwaltungsverfahren; hier: Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Datenfernübertragung) und Art. 9a BayEGovG (Änderung anderer Rechtsvorschriften; hier: Art. 15 BayBesG – Rückforderung der Besoldung). Weiterlesen
Staatsregierung: Gesetzentwurf über die elektronische Verwaltung in Bayern (Bayerisches E-Government-Gesetz – BayEGovG) eingebracht
Am 14.07.2015 hat die Bayerische Staatsregierung den „Gesetzentwurf über die elektronische Verwaltung in Bayern (Bayerisches E-Government-Gesetz – BayEGovG)“ in den Landtag eingebracht (LT-Drs. 17/7537). Das 11 Artikel umfassende BayEGovG enthält bereits einen Artikel 9a mit zahlreichen weiteren Änderungen, unter Weiterlesen