Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, wird zum Schuljahr 2019/2020 ein Einschulungskorridor eingeführt. Die Eltern entscheiden nach Beratung und Empfehlung durch die Schulen frei, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später eingeschult wird. Die Bayerische Staatsregierung hat am 25. Januar 2019 die dafür vorgesehene Änderung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) beschlossen. Die Verbandsanhörung zum Gesetzentwurf läuft. Weiterlesen