Der BayVerfGH hat die Zulassung des beantragten Volksbegehrens „Damit Bayern Heimat bleibt – Betonflut eindämmen“ abgelehnt. Er teilt damit die Rechtsauffassung des Innenministeriums, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zulassung nicht gegeben sind. Das beantragte Volksbegehren ist auf die Einführung einer landesweiten Flächenverbrauchsgrenze gerichtet, die alle Planungsträger und damit vor allem auch die Kommunen binden soll. Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann hat die Entscheidung begrüßt: Weiterlesen
Bayerischer Landkreistag: Volksbegehren zum Flächenverbrauch nicht zulässig
Der BayVerfGH hat mit seiner Entscheidung vom 17. Juli 2018 das Volksbegehren („Damit Bayern Heimat bleibt – Betonflut eindämmen“) zur Einführung einer verbindlichen Höchstgrenze für den Flächenverbrauch in Bayern für unzulässig erklärt. Im Kern begründet das Gericht seine Entscheidung damit, dass das Ziel des Volksbegehrens die verfassungsrechtlich verankerte kommunale Planungshoheit unzulässig beeinträchtigt. Auch beachtet der Gesetzesentwurf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht. Weiterlesen
Bayerischer Gemeindetag: Gemeindetag begrüßt Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs – Volksbegehren zum Flächenverbrauch für unzulässig erklärt
Der Bayerische Gemeindetag begrüßt die heutige Entscheidung des BayVerfGH, das Volksbegehren gegen Flächenverbrauch für unzulässig zu erklären. Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl: Weiterlesen
BayVerfGH: Volksbegehren zur Begrenzung des Flächenverbrauchs nicht zugelassen [„Damit Bayern Heimat bleibt – Betonflut eindämmen“]
I. Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens zur Einführung einer verbindlichen Höchstgrenze für den Flächenverbrauch in Bayern gegeben sind. Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens sieht eine Ergänzung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes vor, wonach der Flächenverbrauch ab dem Jahr 2020 auf durchschnittlich 5 Hektar pro Tag begrenzt wird; die Aufteilung der Zielvorgabe auf die verschiedenen Planungsträger soll im Landesentwicklungsprogramm erfolgen. Für ihr Anliegen haben die Initiatoren des Volksbegehrens 48.225 Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Staatsministerium des Innern und für Integration hat die Zulassung des Volksbegehrens abgelehnt und daher die Sache dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung gemäß Art. 64 Landeswahlgesetz vorgelegt. Weiterlesen
BayVerfGH: Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Damit Bayern Heimat bleibt – Betonflut eindämmen“ – Entscheidungsverkündung am 17.07.2018
Der BayVerfGH wird am Dienstag, 17.07.2018, 10.30 Uhr, im Sitzungssaal 3.36/III, Prielmayerstraße 5, (Gebäude des OLG München), 80335 München, im Verfahren zum Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Damit Bayern Heimat bleibt – Betonflut eindämmen“ die Entscheidung verkünden. Weiterlesen
BayVerfGH: Mündliche Verhandlung zum Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Damit Bayern Heimat bleibt – Betonflut eindämmen“ am 18.06.2018
I. Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens zur Einführung einer verbindlichen Höchstgrenze für den Flächenverbrauch in Bayern gegeben sind. Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens sieht eine Ergänzung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) vor, wonach der Flächenverbrauch ab dem Jahr 2020 auf durchschnittlich 5 Hektar pro Tag begrenzt wird; die Aufteilung der Zielvorgabe auf die verschiedenen Planungsträger soll im Landesentwicklungsprogramm erfolgen. Für ihr Anliegen haben die Initiatoren des Volksbegehrens 48.225 Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Staatsministerium des Innern und für Integration hat die Zulassung des Volksbegehrens abgelehnt und daher die Sache dem BayVerfGH zur Entscheidung gemäß Art. 64 LWG vorgelegt. [Read more…]