Mit heutigem Beschluss hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) über die Beschwerden der Veranstalter sowie des Freistaats Bayern gegen die gestrige Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts München wegen des für Sonntag, 7. Juni 2015, geplanten Sternmarsches gegen den G7-Gipfel in Elmau entschieden. Im Ergebnis hat der BayVGH die noch streitigen versammlungsrechtlichen Beschränkungen des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen bestätigt. Weiterlesen