Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat entschieden, dass die Sechs-Monats-Frist für die Rücküberstellung eines Asylbewerbers in einen anderen EU-Mitgliedsstaat erst ab der gerichtlichen Entscheidung im Klageverfahren zu laufen beginnt, sofern die Abschiebung in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren gestoppt wurde. Weiterlesen