Mit Urteil vom 25. November 2015, zu dem die Entscheidungsgründe jetzt vorliegen, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Stadt Fürth verpflichtet, über das Lärmschutzbegehren eines Hauseigentümers in der dortigen Gustavstraße nach gerichtlichen Maßgaben neu zu entscheiden. Ein vorangegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 11. Juli 2013 hat der BayVGH teilweise abgeändert. Weiterlesen