Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 27.02.2017 – 22 C 16.1427 / Weitere Schlagworte: Rechtskräftige Verurteilung eines Landes zur Fortschreibung eines Luftreinhalteplans mit dem Ziel der schnellstmöglichen Einhaltung bestimmter Immissionsgrenzwerte; fehlende Benennung von in die Fortschreibung zwingend aufzunehmenden oder aus diesem Anlass zu prüfenden Maßnahmen in diesem Urteil; Vollstreckbarkeit einer derartigen gerichtlichen Entscheidung; § 172 VwGO als einschlägige Vollstreckungsnorm; Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge als einzige zur ausreichenden Erfüllung des Urteils in Betracht kommende Maßnahme; Verhältnismäßigkeit und Vollziehbarkeit derartiger Verkehrsverbote; ungeklärte Möglichkeit der rechtskonformen Bekanntgabe solcher Verkehrsverbote sowie insoweit erforderlicher Ausnahmen; Beschränkung der Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung des zu vollstreckenden Urteils auf Maßnahmen zur Vorbereitung derartiger Verkehrsverbote
von Landesanwältin Martina Ebner, Landesanwaltschaft Bayern Weiterlesen