Mit heute bekannt gewordenem Urteil vom 24. April 2015 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden, dass ein ausgeschiedenes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Gößweinstein (Landkreis Forchheim) der Gemeinde keine anteiligen Kosten für den Erwerb des LKW-Führerscheins (Fahrzeuge über 7,5t) zurückerstatten muss. Der BayVGH hat damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 24. September 2013 abgeändert. Weiterlesen