Der BayVGH hat mit Beschluss vom 10.10.2013 in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale nicht verpflichtet ist, einem Zirkusunternehmen ein Parkplatzgelände für ein geplantes Gastspiel vom 17. bis zum 20.10.2013 kurzfristig zu überlassen. Weiterlesen