Das bayerische Kultusministerium begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die es ermöglicht, weiterhin von der Bewertung von Rechtschreibleistungen bei Legasthenikern abzusehen und dies in einer entsprechenden Zeugnisbemerkung zum Ausdruck zu bringen. Sie stellt einen nachvollziehbaren Ausgleich zwischen der Gewährung von Notenschutz bei Legasthenikern und der Chancengleichheit für alle anderen Schüler her. Weiterlesen
BVerwG: Hinweis auf Nichtbewertung von Rechtschreibleistungen in bayerischen Abiturzeugnissen bleibt bestehen
Schüler mit einer fachärztlich festgestellten Lese- und Rechtschreibstörung (Legasthenie), deren Rechtschreibleistungen aufgrund eines Erlasses der bayerischen Schulverwaltung für die Benotung im Abitur nicht bewertet wurden, können nicht verlangen, dass ein Hinweis auf diese abweichende Leistungsbewertung im Abiturzeugnis gestrichen wird. Weiterlesen
BayVGH: Bemerkungen im Abiturzeugnis über Notenschutz für Legastheniker nicht zulässig
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit zwei Urteilen vom 28. Mai 2014 entscheiden, dass Bemerkungen im Abiturzeugnis über Notenschutz für Legastheniker (etwa die Nichtbewertung von Rechtschreibleistungen) unzulässig sind. Weiterlesen