Das o.g. Gesetz v. 22.03.2018 wurde am 29.03.2018 verkündet (GVBl. S. 145). Es tritt am 01.04.2018 in Kraft und bringt zahlreiche Änderungen des GLKrWG, der GO, der LKrO, der BezO, des KWBG; daneben auch Änderungen des BezWG und des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG). Weiterlesen
VG Regensburg: Zur Reichweite der Klagebefugnis eines Mitglieds des Bezirkstags
Sachgebiet: Kommunalrecht / VG Regensburg, Urt. v. 08.03.2017 – RN 3 K 16.1026 / Weitere Schlagworte: Tausch von Plätzen in einem kommunalen Ausschuss / Landesrechtliche Normen: BezO Weiterlesen
Das Bayerische Integrationsgesetz (BayIntG) – Konzeption, Inhalt und (verfassungs-)rechtliche Kontroverse
von Daniel Wolff, LMU München Weiterlesen
GVBl (19/2016): Bayerisches Integrationsgesetz (BayIntG) verkündet
Das Bayerische Integrationsgesetz (BayIntG) v. 13.12.2016 wurde am 19.12.2016 verkündet (GVBl S. 335). Es tritt weit überwiegend am 01.01.2017 in Kraft. Art. 8 (Hochschulen) tritt mit Wirkung v. 15.03.2016 rückwirkend in Kraft, Art. 5 (Vorschulische Sprachförderung) Abs. 2, 3 und 6 treten am 01.08.2017 in Kraft, ebenso Art. 17a Abs. 5 (Änderungen des BayEUG). Weiterlesen
Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) und anderer Gesetze
Die Staatsregierung hat einen „Gesetzentwurf zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Gesetze“ eingebracht (LT-Drs. 17/14651 v. 06.12.2016 [PDF]). Der umfangreiche Gesetzentwurf sieht neben bedeutsamen Änderungen des GLKrWG auch solche der Gemeindeordnung (GO), der Landkreisordnung (LKrO), der Bezirksordnung (BezO), des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) vor, das eine amtliche Kurzbezeichnung erhält (Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz). Der Gesetzentwurf enthält u.a. eine Klarstellung des Umfangs der Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters, des Landrats, des Bezirkstagspräsidenten und des Verbandsvorsitzenden anlässlich aktueller Rechtsprechung des BGH (vgl. hierzu Lindner/Bast, Höchstrichterliche Neuigkeiten zur Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters nach Art. 38 Abs. 1 GO). Weiterlesen
Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) und anderer Vorschriften
Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf beschlossen, den das StMI mit Stand 14.07.2016 parallel zur Verbändeanhörung veröffentlicht hat. Der umfangreiche Gesetzentwurf sieht neben bedeutsamen Änderungen des GLKrWG auch solche der Gemeindeordnung (GO), der Landkreisordnung (LKrO), der Bezirksordnung (BezO) und des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) vor. Das Gesetz soll am 01.01.2017 in Kraft treten. Weiterlesen
GVBl (17/2015): Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern (Bayerisches E-Government-Gesetz – BayEGovG) verkündet
Das Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern (Bayerisches E-Government-Gesetz – BayEGovG) v. 22.12.2015 wurde am 29.12.2015 verkündet (GVBl S. 458). Der Landtag hat das Gesetz mit Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Staatsregierung beschlossen. Weiterlesen
Landtag: Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern (Bayerisches E-Government-Gesetz – BayEGovG) beschlossen
Der Bayerische Landtag hat auf seiner 60. Sitzung vom 08.12.2015 o.g. Gesetz beschlossen, hat dabei Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Staatsregierung vorgenommen und ist insoweit der Beschlussempfehlung mit Bericht v. 26.11.2015 gefolgt. Die Änderungen betreffen Art. 6 BayEGovG (Elektronisches Verwaltungsverfahren; hier: Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Datenfernübertragung) und Art. 9a BayEGovG (Änderung anderer Rechtsvorschriften; hier: Art. 15 BayBesG – Rückforderung der Besoldung). Weiterlesen
Staatsregierung: Gesetzentwurf über die elektronische Verwaltung in Bayern (Bayerisches E-Government-Gesetz – BayEGovG) eingebracht
Am 14.07.2015 hat die Bayerische Staatsregierung den „Gesetzentwurf über die elektronische Verwaltung in Bayern (Bayerisches E-Government-Gesetz – BayEGovG)“ in den Landtag eingebracht (LT-Drs. 17/7537). Das 11 Artikel umfassende BayEGovG enthält bereits einen Artikel 9a mit zahlreichen weiteren Änderungen, unter Weiterlesen