Die Klägerin verlegt zahlreiche Publikumszeitschriften. Die Beklagte ist eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD). Sie produziert seit dem Jahr 1998 die Sendung „ARD Buffet“, in der eine Mischung von Anregungen für das tägliche Leben gegeben werden. Seit 2005 publiziert ein Verlag in Zusammenarbeit mit der Beklagten die Zeitschrift „ARD Buffet“, in der die Inhalte der Sendungen aufgegriffen werden. Weiterlesen