Der für das Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistungen zuständige III. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass der Anspruch auf Entschädigung für hoheitliche Eingriffe in Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit (sog. Aufopferung) auch einen Schmerzensgeldanspruch umfasst. Weiterlesen