Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss der Verfassungsbeschwerde einer Enteignungsbehörde gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Entschädigung bei einer sogenannten isolierten eigentumsverdrängenden Planung stattgegeben. Die Enteignungsbehörde kann sich vorliegend auf die justiziellen Gewährleistungen aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 103 Abs. 1 GG berufen, da sie nach dem maßgeblichen Verfahrensrecht Weiterlesen