Mit just bekannt gewordenem Beschluss v. 31.01.2017 (1 BvR 2454/16) hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Dieser liegt eine Verurteilung des Beschwerdeführers wegen Beleidigung nach § 185 StGB zu Grunde. Die angegriffenen Entscheidungen des AG Sonthofen, LG Kempten und OLG München begegneten zwar verfassungsrechtlichen Bedenken, jedoch überwöge der Ehrschutz des Polizeibeamten auch dann, wenn die Gerichte die verfassungsrechtlich gebotene Abwägung vorgenommen hätten. Weiterlesen