Ein Einreiseverbot für Unionsbürger darf bei fortbestehender schwerwiegender Gefährdung der öffentlichen Sicherheit auch die Dauer von zehn Jahren ab Ausreise überschreiten. Maßgeblich für die Fristbestimmung sind die Gefahrenprognose und die schützenswerten Interessen des Unionsbürgers zum Zeitpunkt der behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung. Weiterlesen