von Ass. iur. Fabian Michl, Universität Regensburg
Seit zweieinhalb Jahren sieht das GVG in den §§ 198 ff. einen Entschädigungsanspruch für überlange Gerichtsverfahren vor. Dieser Entschädigungsanspruch gilt mit Zuständigkeitsmodifikationen (Entschädigungsgericht = OVG bzw. BVerwG) gem. § 173 Satz 2 VwGO auch für die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Weiterlesen