Die Erwähnung der Partei „DIE FREIHEIT“ im bayerischen Verfassungsschutzbericht 2013 sowie auch die Bezugnahme darauf durch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann in zwei Reden waren rechtmäßig. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 23. März 2016 mit zwei Beschlüssen [red. Hinweis: 6 B 4.16 und 6 B 5.16] entsprechende Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Oktober 2015 bestätigt und die Revision gegen diese Urteile nicht zugelassen. Weiterlesen