Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute den Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit eines wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses des Landes Rheinland-Pfalz, der die Errichtung einer großflächigen Wasserrückhaltung (Polder) in Waldsee/Altrip/Neuhofen zum Gegenstand hat, an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zurückverwiesen. Weiterlesen