Das BVerwG hat mit Leitsatzentscheidung v. 16.09.2014 (7 VR 1.14) einen Antrag des BUND auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die der Vattenfall Europe Generation AG erteilte wasserrechtliche Erlaubnis abgelehnt und in diesem Zuge seine Rechtsprechung zum Prüfungsmaßstab bei Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung im Lichte von § 4a Abs. 3 UmwRG bekräftigt. Weiterlesen