Mit heute bekannt gegebenem Beschluss vom 30. März 2020 hat der BayVGH den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung abgelehnt. Weiterlesen
Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)
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