Die o.g. Verordnung v. 20.05.2020 wurde am 20.05.2020 bekanntgemacht (BayMBl. Nr. 287). Sie tritt am 21.05.2020 in Kraft und ändert insbesondere § 9 der 4. BayIfSMV (Sport). Vgl. hierzu auch die Pressemitteilung des StMI Nr. 150 v. 19.05.2020. § 9 der 4. BayIfSMV erhält hiernach folgenden Wortlaut (Änderungen durchgestrichen bzw. gefettet): Weiterlesen
BVerfG: Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der Eindämmungsmaßnahmen zur Covid-19 Pandemie [u.a. gegen 3. BayIfSMV und 4. BayIfSMV]
Die 1. und die 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG haben mit heute veröffentlichten Beschlüssen zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde des demnächst 65-jährigen Beschwerdeführers im Verfahren vor der 3. Kammer zielte darauf, Bund und Länder zu verpflichten, Lockerungen staatlicher „Corona-Maßnahmen“ zurückzunehmen. Die Verfassungsbeschwerde eines jüngeren Mannes im Verfahren vor der 1. Kammer zielte umgekehrt darauf, Einschränkungen durch die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für unter 60 Jahre alte Menschen weiter zu lockern. Weiterlesen
StMI: Herrmann begrüßt Öffnung weiterer Grenzübergänge zu Österreich durch die Bundespolizei
Die Bundespolizei öffnet heute weitere Grenzübergänge zwischen Bayern und Österreich und passt an einigen Kontrollstellen bedarfsgerecht die Öffnungszeiten an. Zudem sind nun mehrere Grenzübergänge für die Land- und Fortwirtschaft zeitweise freigegeben. Der Präsident der Bundespolizeidirektion München, Dr. Karl-Heinz Blümel, erklärt: Weiterlesen
StMJ: Fieber-Test vor dem Examen – Mündliche Prüfungen für Juristen in den Münchner Justizpalast verlegt / Schutzmaßnahmen für Prüflinge und Prüfer
Zum Schutz der Referendarinnen und Referendare sowie der Prüferinnen und Prüfer hatte das Landesjustizprüfungsamt die mündlichen Examina zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung zeitlich um zwei Wochen verschoben. Zudem wurden die Prüfungen in größere Räume verlegt – sie finden dieses Mal nur im Münchner Justizpalast und im Justizgebäude in Nürnberg statt. Die Prüfungen dauern noch bis zum 1. Juli 2020 an. Weiterlesen
StMGP: Krankenhäuser auf dem Weg zum Normalbetrieb – Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums in Kraft getreten
Krankenhäusern und Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation wird aufgrund der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens in Bayern schrittweise die Rückkehr zum Normalbetrieb erlaubt. Darauf hat am Samstag Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hingewiesen. Weiterlesen
BayVerfGH: Keine Außervollzugsetzung der Dritten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (3. BayIfSMV)
In der Entscheidung vom 8. Mai 2020 hat der BayVerfGH es abgelehnt, die Dritte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (3. BayIfSMV) vom 1. Mai 2020 (GVBl S. 255, BayMBl Nr. 239), die durch § 23 Abs. 2 und 3 der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2020 (BayMBl Nr. 240) und durch § 1 der Verordnung vom 7. Mai 2020 (BayMBl Nr. 247) geändert worden ist, durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen. [Read more…]
BayMBl. (247/2020): Verordnung zur Änderung der 3. BayIfSMV und der 4. BayIfSMV bekanntgemacht
Die o.g. Verordnung v. 07.05.2020 wurde am 07.05.2020 bekanntgemacht (BayMBl. Nr. 247). Sie tritt am 08.05.2020 in Kraft und ändert § 7 Abs. 1 und § 7a Satz 1 der 3. BayIfSMV sowie mit § 2 Abs. 1 und § 3 Satz 1 der 4. BayIfSMV die entsprechenden Nachfolgebestimmungen in jeweils gleicher Weise, indem die Wörter „eine weitere Person“ durch die Wörter „Angehörige eines weiteren Hausstands“ ersetzt werden. Weiterlesen
StMGP: Betreuung von Kindern durch Nachbarschaftshilfe jetzt möglich – Die Möglichkeit zur wechselseitigen Betreuung hilft Kindern und Eltern gleichermaßen – Merkblatt online
Zur weiteren Entlastung der Eltern können jetzt Kinder von bis zu drei Familien im Sinne der Nachbarschaftshilfe gemeinsam in einem Haushalt betreut werden. Mit Blick auf die Lockerung der Kontaktbeschränkungen für feste, familiär oder nachbarschaftlich organisierte Betreuungsgemeinschaften betonte Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am Donnerstag in München: Weiterlesen
StMJ: Erweiterung des Justizbetriebs in Bayern
In den ersten Wochen der Corona-Krise hat das bayerische Justizministerium den Gerichten eine Konzentration auf die Kernbereiche und die Reduzierung der öffentlichen Verhandlungen auf eilbedürftige und dringende Fälle empfohlen. Jetzt werden in Abstimmung mit den drei Präsidenten der OLG, dem Präsidenten des BayObLG und den drei Generalstaatsanwälten die Empfehlungen an die aktuelle Entwicklung angepasst. Weiterlesen
BayVGH: Corona – Keine Außervollzugsetzung der Maskenpflicht
Mit Beschluss vom 7. Mai 2020 hat der BayVGH einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die 3. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (3.BayIfSMV) abgelehnt. Weiterlesen
StMUK: Erste Staatsprüfung zum Prüfungstermin Frühjahr 2020 als Freiversuch – Kultusminister Piazolo kündigt Sonderregelung für Lehramtsstudierende an
Lehramtsstudierende in Bayern sollen bei der Vorbereitung und Durchführung der bereits verschobenen Prüfungen zum ersten Staatsexamen nicht durch die auf Grund der Corona-Pandemie verursachten besonderen Rahmenbedingungen benachteiligt werden: „Es ist mir wichtig, dass unsere angehenden Lehrerinnen und Lehrer durch diese Ausnahmesituation nicht unnötig unter Druck geraten. Deswegen möchte ich den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern einen Freiversuch eröffnen, also eine zusätzliche Möglichkeit zur Wiederholung der Prüfung“, betont Kultusminister Michael Piazolo heute in München. Weiterlesen
BayMBl. (240/2020): Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) bekanntgemacht
Die o.g. Verordnung v. 05.05.2020 wurde am 05.05.2020 veröffentlicht (BayMBl. Nr. 240). Sie tritt im Wesentlichen am 11.05.2020 in Kraft und soll mit Ablauf des 17.05.2020 außer Kraft treten. Inhaltlich setzt Sie insbesondere Beschlüsse des Ministerrats v. 05.05.2020 um und ersetzt die 3. BayIfSMV, die mit Ablauf des 10.05.2020 außer Kraft tritt. Hinsichtlich der Beschlüsse des Ministerats, die bereits vor dem 11.05.2020 in Kraft treten sollen, wird bereits die 3. BayIfSMV geändert und die Änderungen sodann in die 4. BayIfSMV übernommen. Darüber hinaus wird die Geltungsdauer der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) um eine weitere Woche verlängert (bis zum Ablauf des 17.05.2020). Weiterlesen
StK: Schrittweise Erleichterungen bei den beschlossenen Maßnahmen in der Corona-Pandemie – Allgemeine Ausgangsbeschränkung entfällt / Erleichterungen bei Besuchsverbot in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Altenheimen / Maßvolle Öffnung bei Hotellerie und Gastronomie
[4. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – 4. BayIfSMV / Ausgangsbeschränkung / Unterricht an Schulen / Kindertagesbetreuung / Besuchsverbot in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen usw. / Handels- und Dienstleistungsbetriebe / Gastronomie, Hotellerie, Tourismus / Spielplätze / Sport / Weitere Einrichtungen und Betriebe] Weiterlesen
StMGP: Huml prüft Erleichterungen bei Besuchsverbot in Altenheimen und Pflegeeinrichtungen – Bayerns Gesundheitsministerium erarbeitet Vorschläge
Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml prüft derzeit, ob es Erleichterungen bei dem zum Schutz vor Corona-Infektionen erlassenen Besuchsverbot für Altenheime und Pflegeeinrichtungen geben kann. Weiterlesen
BayMBl. (239/2020): Dritte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (3. BayIfSMV) bekannt gemacht
Die o.g. Verordnung v. 01.05.2020 wurde am 01.05.2020 bekannt gemacht (BayMBl. Nr. 239 v. 01.05.2020). Sie tritt im Wesentlichen am 04.05.2020 in Kraft und soll mit Ablauf des 10.05.2020 außer Kraft treten. Die 3. BayIfSMV ersetzt die 2. BayIfSMV, die mit Ablauf des 03.05.2020 außer Kraft tritt. Zudem verlängert sie die Geltungsdauer der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) um eine Woche; diese tritt hiernach erst mit Ablauf des 10.05.2020 außer Kraft. Inhaltlich setzt die 3. BayIfSMV die Beschlüsse des Ministerrats v. 28.04.2020 um, d.h. insbesondere die Verlängerung der Schutzmaßnahmen bis zum 10.05.2020, die Zulassung von Versammlungen und Gottesdiensten unter bestimmten Voraussetzungen sowie die Änderungen im Hinblick auf Ladengeschäfte (letztere waren bereits durch die Verordnung zur Änderung der 2. BayIfSMV v. 28.04.2020 umgesetzt worden und fanden nun auch Eingang in die 3. BayIfSMV). Weiterlesen
BVerfG: Einstweilige Anordnung betreffend die Begrenzung der Öffnung der Ladengeschäfte, Einkaufszentren und Kaufhäuser des Einzelhandels auf eine Verkaufsfläche von höchstens 800 qm nach der 2. BayIfSMV abgelehnt
Mit heute bekannt gewordenem Beschl. v. 29.04.2020 (1 BvQ 47/20) hat das BVerfG den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Inhalt, § 2 Abs. 5 Nr. 1 der 2. BayIfSMV in Gestalt der Verordnung zur Änderung der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 21.04.2020 vorläufig außer Vollzug zu setzen, hilfsweise § 2 Abs. 5 Nr. 1 der 2. BayIfSMV dahingehend auszulegen, dass die Verkaufsfläche auch künstlich (durch Absperrung) auf 800 qm begrenzt werden kann, abgelehnt. Weiterlesen
GVBl. (13/2020): Gesetz über einen BayernFonds und eine Bayerische Finanzagentur (BayernFonds- und Finanzagentur-Gesetz – BayFoG) verkündet
Das o.g. Gesetz v. 27.04.2020 wurde am 30.04.2020 verkündet (GVBl. S. 230). Es tritt am 01.05.2020 in Kraft. Hiernach wird ein nichtrechtsfähiges Sondervermögen „BayernFonds“ zur Stützung der Realwirtschaft errichtet. Um die dafür erforderlichen Finanzmittel einzuwerben und zu verwalten, wird eine Bayerische Finanzagentur GmbH errichtet, die das nichtrechtsfähige Sondervermögen BayernFonds vertritt und mit der Verwaltung des BayernFonds betraut wird. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen hat der Gesetzentwurf signifikante Änderungen erfahren. Diese sind insbesondere eine Reaktion auf die Kritik des BayORH am ursprünglichen Gesetzentwurf. Zudem wurde ein Teil (€ 10 Mrd.) der für den Garantierahmen des Bayern-Fonds vorgesehenen Mittel (ursprünglich € 36 Mrd., nunmehr € 26 Mrd.) zugunsten einer Rückbürgschaft für die LfA Förderbank Bayern umgewidmet. Hierzu wurde parallel im 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2020 der Ermächtigungsrahmen für Rückbürgschaften zugunsten der LfA Förderbank Bayern statt wie beabsichtigt auf € 2 Mrd. auf nunmehr € 12 Mrd. angehoben. Weiterlesen
GVBl. (13/2020): Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020 (2. Nachtragshaushaltsgesetz 2020 – 2. NHG 2020) verkündet
Das o.g. Gesetz v. 27.04.2020 wurde am 30.04.2020 verkündet (GVBl. S. 238). Es ändert das Haushaltsgesetz 2019/2020 (HG 2019/2020) und tritt mit Wirkung vom 01.01.2020 in Kraft. Inhaltlich wird der Sonderfonds „Corona-Pandemie“ um 10 Mrd. € aufgestockt. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wurde auch eine weitere Erhöhung der globalen Rückbürgschaft des Freistaates Bayern gegenüber der LfA Förderbank Bayern beschlossen (auf nunmehr € 12 Mrd. sttt wie urspünglich geplant auf € 2 Mrd.). Diese zusätzliche Erhöhung des Garantierahmens für die LfA Förderbank Bayern sollte aber nicht zu einem höheren Gesamtrahmen für Risikoübernahmen von Seiten des Freistaates im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie führen. Deshalb wurde parallel im Entwurf des BayernFonds- und Finanzagentur-Gesetzes der dort geplante Garantierahmen um € 10 Mrd. auf dann € 26 Mrd. Euro herabgesetzt (vgl. Art. 7 Abs. 1 BayGoG). Weiterlesen
BayMBl. (238/2020): Richtlinie über die Gewährung eines Bonus für Pflege- und Rettungskräfte in Bayern (Corona-Pflegebonusrichtlinie – CoBoR)
Die o.g. Richtlinie – Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege v. 30.04.2020, Az. 21-K9000-2020/176-36 – wurde am 30.04.2020 im BayMBl. veröffentlicht (BayMBl. Nr. 238). Der Corona-Pflegebonus wird nur auf Antrag gewährt. Antragsberechtigt ist der Begünstigte. Der Antrag ist beim Landesamt für Pflege (LfP) über www.corona-pflegebonus.bayern.de abrufbar und über das dortige Onlineformular bis zum 31.05.2020 zu stellen. Nähere Informationen finden Sie hier. (koh)
BayORH: Neue Milliarden in Corona-Krise transparent einsetzen – Oberster Rechnungshof legt Ergänzungsband zum Jahresbericht 2020 vor
20 Milliarden Euro neue Schulden und weitere 20 Milliarden Euro Schulden für den BayernFonds sind eingeplant, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen. Bayern nutzt also die in der Verfassung verankerte Notfallklausel, die Ausnahmen von der Schuldenbremse erlaubt. Das prägt den bayerischen Haushalt voraussichtlich für Jahrzehnte. Umso wichtiger ist nun Transparenz im Haushalt, aber auch, dass die enormen Mittel wirtschaftlich und wirksam eingesetzt werden: zügig und zielgenau, ohne Mitnahmeeffekte, Doppelförderungen und mit ausreichender Vorsorge gegen Betrug. Zur Transparenz tragen auch die Änderungen im Gesetzgebungsverfahren zum BayernFonds- und Finanzagentur-Gesetz (BayFoG) bei. Weiterlesen
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