Nach dem EU-Vertrag können Unionsbürger, wenn es sich um mindestens eine Million Bürger aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten handelt, die Initiative ergreifen und die Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse dem Unionsgesetzgeber vorzuschlagen, zur Umsetzung der Verträge einen Rechtsakt zu erlassen („europäische Bürgerinitiative“, im Folgenden: EBI). Bevor die Organisatoren beginnen können, die erforderliche Anzahl an Unterschriften zu sammeln, müssen sie die EBI bei der Kommission registrieren lassen, die insbesondere deren Gegenstand und deren Ziele prüft. Die Kommission kann die Registrierung insbesondere dann ablehnen, wenn der Gegenstand der EBI offenkundig nicht in einen Bereich fällt, in dem sie befugt ist, dem Unionsgesetzgeber einen Rechtsakt vorzuschlagen. Weiterlesen
EuG: Die geplante europäische Bürgerinitiative zur Förderung der Entwicklung der von nationalen Minderheiten bevölkerten geografischen Gebiete kann nicht registriert werden
Mit dieser geplanten Bürgerinitiative wird nämlich versucht, ohne Rücksicht auf die internen Verwaltungsgrenzen der Mitgliedstaaten Regionen festzulegen, denen die Kohäsionspolitik der Union zugutekommen kann. Weiterlesen
EuG: Europäische Bürgerinitiative zur Aufhebung drückender Staatsschulden von Ländern in Notlage nicht registrierbar
Das Gericht der EU bestätigt, dass die europäische Bürgerinitiative, die darauf abzielt, die Aufhebung drückender Staatsschulden von Ländern zu erlauben, die sich – wie Griechenland – in einer Notlage befinden, nicht registriert werden kann / Die Verträge enthalten keine Grundlage für den Gegenstand einer solchen Initiative Weiterlesen