Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes, des Bayerischen Krankenhausgesetzes und einer weiteren Rechtsvorschrift v. 13.12.2016 wurde am 19.12.2016 verkündet (GVBl S. 362). Es tritt am 01.01.2017 in Kraft. Stichworte: Empfehlungen des G-BA zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren für den Krankenhausplanung; Empfehlungen seit KHSG automatisch Bestandteil des Krankenhausplans; landesspezifische Abweichung: Weiterlesen
Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Änderung des AGTPG, des BayKrG und einer weiteren Rechtsvorschrift eingebracht
Die Staatsregierung hat einen „Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (AGTPG), des Bayerischen Krankenhausgesetzes (BayKrG) und einer weiteren Rechtsvorschrift“ eingebracht (LT-Drs. 17/13227 v. 11.10.2016). Dieser sieht neben Änderungen der genannten Gesetze auch Änderungen bei der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (DVAGTPG) vor. Wesentliche Regelungen des Gesetzentwurfs betreffen die Freistellung der Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern sowie die landesrechtliche Durchbrechung des in § 6 Abs. 1a KHG vorgesehenen Automatismus, wonach Empfehlungen des G-BA zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren automatisch Bestandteil des Krankenhausplans werden. Weiterlesen